Mietvertrag. Quelle: imago
Bis der Mietvertrag unterschrieben ist, sind einige Hürden zu nehmen.

Makler - Viel Geld für wenig Dienstleistung?

Die Tricks der Wohnungsvermittler

Wenn man auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist, kann ein Makler helfen. Doch diese Leistung lassen sich die Immobilienexperten gut bezahlen. Um lukrative Geschäfte abzuwickeln, arbeiten einige Makler mit fiesen Tricks. Sie bieten Objekte an, die nicht der Beschreibung entsprechen oder verlangen horrende Provisionen. Muss man das als Wohnungssuchender hinnehmen?

 
 
 

Immobilienmakler bestreiten ihr Einkommen durch die Provisionen vermittelter Wohnungen oder Häuser. Sie müssen neutrale Vermittler sein, die in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zum Vermieter oder Verkäufer stehen. Laut §2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes dürfen sie zudem selbst weder Vermieter oder Hausverwalter des Objekts sein. Ist das Gegenteil der Fall, kann die entrichtete Courtage innerhalb von vier Jahren nach Vertragsabschluss zurückgefordert werden.

Übergabe eines Schlüssels durch den Makler. Quelle: imago
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Wie viel darf der Makler verlangen?

Courtage ist festgelegt

Die meisten Makler arbeiten seriös, doch die gesetzlichen Richtlinien erlauben ihnen einen recht großen Spielraum. So muss Ihnen ein Makler nicht unbedingt eine individuelle Besichtigung der Wohnung ermöglichen oder ihre Eigenschaften erläutern: "Es reicht tatsächlich aus, wenn der Makler nachweist, dass die Wohnung vermietet werden kann", erklärt Volker Ziaja vom Mieterverein Leverkusen. Im Extremfall erfülle er seine vertraglichen Verpflichtungen bereits dadurch, dass er eine Telefonnummer oder Adresse weitergebe.

Als Courtage darf ein Makler höchstens zwei Netto-Monatsmieten plus Mehrwertsteuer verlangen. Verlangt er mehr, können bis zu 25.000 Euro Geldbuße drohen. Stellt er noch weitere Posten in Rechnung wie Schreibgebühren oder Auslagen, sollte Widerspruch eingelegt werden. Auch eine Aufwandsgebühr, etwa für eine Wohnungsvorstellung, die nicht zu einem Vertragsabschluss führt, ist nicht rechtens: "Wer sich nicht für die vorgestellte Wohnung entscheidet, braucht keinerlei Gebühren zu bezahlen", mahnt Ziaja. Wurden allerdings im Vorfeld Vereinbarungen über Aufwandsentschädigungen getroffen, könnten diese wirksam sein - sofern der Makler sie nachweisen kann.

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Keine Vorauszahlung

Lassen Sie sich nicht auf Provisions-Vorauszahlungen ein. Das ist nicht zulässig. Bei einer Provision handelt es sich um ein Erfolgshonorar. Wer für eine erfolglose Vermittlung gezahlt hat, darf das Geld zurückverlangen. Die Provision kann außerdem je nach Objekt und speziellen Bedingungen verhandelt werden.

Ein Mann hält einer Frau, die gerade die Wohnung betritt, einen Mietvertrag entgegen.
Wie groß ist die Wohnung wirklich?

Seriöse Makler finden

Da sich grundsätzlich jeder als Makler anmelden kann, ist immer eine gewisse Vorsicht geboten. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass der Makler dem Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständiger e.V. angeschlossen ist. Das ist zumindest ein Anhaltspunkt. Zusätzlicher Vorteil: Hat man Streit mit einem Makler, kann der Verband Druck ausüben.

Zudem führen Verbraucherzentralen und auch Mietervereine Verzeichnisse über Makler und Vermittlungsfirmen. Bei Bedarf können Sie auf Unterlassung klagen und dafür sorgen, dass Schwarzen Schafen das Handwerk gelegt wird.

Vorsicht bei Zeitungsannoncen

Gibt man ein Inserat in der Zeitung mit dem Hinweis "suche von privat" auf, darf ein Wohnungsvermittler auf diesen Aushang nicht reagieren. "Meldet sich ein Makler doch bei einem privat Suchenden, verstößt er gegen zwei Gesetze - gegen das Wettbewerbsrecht und das Telekommunikationsgesetz", erklärt Finanzexpertin Claudia Krafczyk. Dies könne dann ein Bußgeld zur Folge haben.

Einige Makler schalten auch selbst Wohnungsannoncen und geben sich dabei als Privatpersonen aus. Aber das ist für einen Makler ebenfalls unzulässig, da er darauf hinweisen muss, gewerblich zu arbeiten. Fragen Sie deshalb immer nach, ob das Interesse privater oder beruflicher Natur ist.

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Falsche Wohnungsgröße?

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die gemietete Wohnung kleiner ist als im Exposé angegeben, ist der Makler nur haftbar, wenn er die Berechungen selbst durchgeführt oder überprüft hat. Er ist nicht verpflichtet, sich wegen der Wohnungsgröße beim Vermieter oder Eigentümer rückzuversichern. Relevant sind ansonsten nur die Angaben im Mietvertrag. Streitigkeiten müssen dann mit dem Vermieter ausgefochten werden. "Im Regelfall sieht der Maklervertrag einen Ausschluss vor, wonach dieser keine Garantie für die Flächenangaben trägt. Der Mieter müsste dem Makler dann arglistige Täuschung nachweisen", erklärt Ingo Apel von Haus und Grund. "Und das ist fast unmöglich", gibt er zu.

Stift markiert - § 14 Beendigung des Mietverhältnisses - in einem Mietvertrag. Quelle: imago
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Wie finde ich am besten eine neue Wohnung?

Damit die Wohnungssuche klappt

Seien Sie nicht zu gutgläubig und überprüfen Sie die Höhe der Provision. Versuchen Sie in Erfahrung zu bringen, ob der Makler in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Vermieter oder Verkäufer steht. Betrachten Sie das Objekt zunächst kritisch: Sehen Sie es sich zu verschiedenen Tageszeiten an und begutachten Sie die Umgebung und die Nachbarn. Massenbesichtigungstermine werden zwar immer üblicher, sprechen aber nicht wirklich für Seriosität. Versuchen Sie, mit dem Makler einen Einzeltermin zu vereinbaren.

Wer eine Wohnung ohne Makler sucht, kann beim Mieterverein erfragen, ob es eine Mietertauschbörse gibt. Bei Wohnungsämtern liegen häufig Listen mit öffentlichen Wohnungen aus, die in der Regel günstig und ohne Makler vermietet werden. Auch Mundpropaganda ist eine gute Möglichkeit, um eine neue Bleibe zu finden. Informieren können Sie sich auch an Schwarzen Brettern, zum Beispiel im Supermarkt der bevorzugten Wohngegend. Eine weitere Alternative: Hängen Sie selbst einen Zettel beim Metzger und Bäcker aus.