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10. Februar 2012
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Wer ist das "schwarze Schaf" unter vielen?. Quelle: Pixelio/Harry Hautumm
Wer auffällig wird, dem kann gekündigt werden.

Antrag abgelehnt?

Versicherte auf der schwarzen Liste
bekommen oft keinen neuen Vertrag

Fast zehn Millionen Einträge zählt die "schwarze Liste" der Versicherungsunternehmen. Die dort gelisteten Kunden stehen im Verdacht, der Branche zu schaden und bekommen unter Umständen keinen neuen Versicherungsvertrag. Doch nicht immer sind die Daten auf der Liste auch korrekt.

 
 
 
 

Offiziell nennen sich die gespeicherten Datensätze "Hinweis- und Informationssystem" (HIS). Hier werden Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) über Kunden gesammelt, die eine Versicherung jeglicher Art abgeschlossen haben. Die Daten geben Aufschluss darüber, welche Versicherung der Kunde in Anspruch nimmt und mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde Kosten für die Versicherer verursacht.

 

Laut eigenen Angaben des GDV arbeite das System "zum Vorteil aller Versicherten", da fehlerhafte, unwahre, unvollständige und betrügerische Angaben jedes Jahr Schäden von rund vier Milliarden Euro verursachten. Betrieben wird das Informationssystem von der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP), die eigens dafür gegründet wurde.

Viele Anträge ruhen in den Aktenordnern. Quelle: Pixelio/Rainer Sturm
Pixelio/Rainer Sturm
Viele Anträge ruhen in den Aktenordnern.

Was wird erfasst?

Wer den Versicherern zu teuer wird, kann gekündigt werden. Kunden, die beispielsweise mehrfach hintereinander einen Fahrraddiebstahl melden, müssen damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt und die Ansprüche Eingang in die Datenbank finden. Das hat zur Folge, dass eine neue Versicherung den Kunden ablehnt und dieser ohne Versicherungsschutz dasteht. Wenn Daten an das System gemeldet werden, muss die Versicherung den betroffenen Versicherungsnehmer darüber informieren.

 

Doch nicht nur die Versicherten selbst werden dem System gemeldet: Auch Objekte (wie Fahrzeuge oder Gebäude), unter Umständen sogar Geschädigte oder Zeugen können darin erfasst werden. Neben Hinweisen auf Versicherungsbetrug werden auch erhöhte Risiken festgehalten. "Was das für den Einzelnen bedeutet, ist je nach Versicherungssparte recht unterschiedlich", sagt Bettina Gayk, Landesdatenschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen. "Hochseilartisten beispielsweise dürften für eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig ein höheres Risiko darstellen als ein Büroangestellter. So genannte Streithansel, die gegen alles klagen, sind zum Beispiel in der Rechtschutzversicherung ein erhöhtes Risiko", beschreibt die Expertin.

 

Getrennte Sparten

Häufig von Einträgen betroffen ist der Sachversicherungsbereich, also Hausrat, Haftpflicht, Gebäudeversicherung. Das System ist aber für sämtliche Versicherungssparten vorgesehen, mit Ausnahme der Krankenversicherung. Die Sparten werden getrennt. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein KFZ-Versicherer nur diese Sparte abfragen darf, nicht aber jene der Haftpflichtversicherung.

 

Die Versicherungen dürften nicht wahllos Daten im HIS abfragen und daraufhin Kündigungen aussprechen, beschwichtigt die Expertin. Nur bei einer Antrags- oder Schadensprüfung könnten sie nachsehen, ob bereits eine Meldung im System vorliege. Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers dürfen zwar nicht erfasst werden, können aber zum Beispiel über die Sammelbezeichnung "Erschwernis" Eingang in die Datenbank finden. Darunter würde zum Beispiel eine Rückenverletzung genauso wie das Risiko eines gefahrenträchtigen Berufs gefasst, erklärt Gayk. In einem solchen Fall hält die Versicherung vor Vertragsabschluss Rücksprache mit dem Kunden.

 

Infobox

Schriftliche Anfrage

Seit 2009 kann jeder Versicherte erfragen, ob er in der Datei erfasst ist. Dies soll es dem Verbraucher erleichtern, falschen Meldungen eher zu widersprechen und Korrekturen oder Löschung zu verlangen. Einmal im Jahr ist dies kostenlos möglich. Die Anfrage muss schriftlich an die IIRFP(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) erfolgen und eine Kopie des Personalausweises beiliegen (Vorder- und Rückseite). Telefon-, E-Mail- oder Faxanfragen werden aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet. Die HIS-Daten sind fünf Jahre, im Ausnahmefall sogar zehn Jahre gespeichert - etwa wenn sehr hohe Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden. "Wer also tatsächlich einen Versicherungsschaden vorgetäuscht hat, wird in der Regel Jahre lang Probleme haben, einen neuen Vertrag zu bekommen", so Gayk.

 
 
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