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15. März 2010
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Weihnachtsgeschenke aus dem Internet. Quelle: imago
Bequem bestellt: Geschenke aus dem Netz

Sichere Geschenke
aus dem Netz

Tipps für den Weihnachts-Einkauf im Internet

Gerade zum Weihnachtsgeschäft ziehen viele den Kauf per Mausklick den überfüllten Innenstädten vor: Jeder sechste Deutsche will dieses Jahr Geschenke im Netz kaufen, so eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Beim Online-Shopping sollten Sie allerdings auf Sicherheit und versteckte Kosten achten.

 
 
 
 

Wer online bestellt, sollte wissen, bei wem er einkauft: Im Impressum muss der Firmenname mit vollständiger Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner angegeben werden. Wird nur ein Postfach genannt, sollten Sie vom Einkauf auf dieser Seite Abstand nehmen. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie Angaben zu Transportarten, Versandkosten und Zahlungsbedingungen sollten gut verständlich nachzulesen sein.

 

Wie es um den Service des Shops bestellt ist, kann man mit einer Stichprobe überprüfen: "Machen Sie den Test, und rufen Sie den Händler einfach mal an. Ist das Büro um elf Uhr vormittags nicht besetzt, kann man nicht von dem besten Service ausgehen", sagt Simone Vintz von Stiftung Warentest.

Menschen auf Rolltreppe im Kaufhaus. Quelle: ap
ap
Weihnachtseinkäufe im Netz: dem Stress der Massen entgehen

Online-Shops im Test

In einem aktuellen Test nahm Stiftung Warentest zehn Online-Shops unter die Lupe, bei denen jeweils ein LCD-Fernseher geordert wurde. Im Fokus stand der Service: Kommt die Ware pünktlich? Sind die Versandkosten transparent? Wie läuft der Umtausch? Ist die Seite benutzerfreundlich gestaltet?

Das Ergebnis: Nur drei von zehn Online-Shops schnitten im Gesamturteil mit "gut" ab, nämlich "computeruniverse", der "t-online.de-shop" und "cyberport". Besonders auffällig fanden die Tester "Pixmania": eine unübersichtliche Webseite, problematische Rücksendungsbedingungen und keine eindeutige Trennung zwischen Neuware und gebrauchten Artikeln, führten zum Gesamtergebnis "mangelhaft".

 

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Sensible Daten

Bevor Sie die Ware ordern können, müssen Sie sich üblicherweise registrieren. Personenbezogene Daten, die den reibungslosen Ablauf der Transaktionen ermöglichen, darf der Anbieter ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben. Dazu gehören Name, Adresse, Lieferadresse, Zahlungsart und Kontonummer. Jeder Kunde muss jedoch anhand einer Datenschutzerklärung vom Anbieter darüber unterrichtet werden, was genau mit den Daten passiert.

 
 

Rechnung ist am sichersten

Beim Bezahlen sollte man nicht in Vorkasse treten. Wenn der Händler zum Beispiel wegen Insolvenz nicht liefern kann, ist das Geld sonst möglicherweise futsch. Am sichersten ist das Zahlen per Rechnung, das aber nicht von allen Online-Shops angeboten wird. Ihre Kreditkarten- oder Bankdaten sollten Sie nur weitergeben, wenn die Daten verschlüsselt übertragen werden. Dies ist mittlerweile fast überall Standard. Die Lieferung per Nachnahme ist zwar sicher. Da sie aber mit zusätzlichen Kosten und häufig auch mit einem Gang zur Postfiliale verbunden ist, lohnt sie sich meist nur bei besonders wertvollen Waren.

Weihnachstmann mit Schlitten. Quelle: dpa
dpa
Geschenke: mit Vorlauf bestellt, rechtzeitig geliefert?

Online-Zahlungssysteme wie zum Beispiel Paypal, Clickandbuy und Giropay sind ebenfalls praktisch und sicher. Dabei werden Bank- oder Kreditkartendaten bei dem jeweiligen Dienst hinterlegt und sollen damit vor fremdem Zugriff geschützt sein. Beim Zahlen im Netz genügen dann wenige Angaben, um den Kauf abzuwickeln. Nachteil: Nicht alle Online-Shops bieten den Kauf mit diesen Bezahlsystemen an. "Die Zahlungsart an sich ist nicht mehr das Problem, sondern vielmehr, dass unterschiedliche Gebühren anfallen können, die für den Kunden nicht durchschaubar sind", sagt Simone Vintz.

 

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Gütesiegel bieten Orientierung

Gütesiegel sollen die Qualität von Online-Shops garantieren. Allerdings gibt es mittlerweile zahlreiche verschiedene Siegel - verwirrend für den Verbraucher. Die Initiative D21, eine Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Politik, hat Qualitätskriterien für Online-Angebote entwickelt. Auf dieser Grundlage werden fünf Siegel empfohlen: Trusted Shops, s@fer-shopping (TÜV-Süd), internet privacy standards, Euro-Label und bvh geprüfter Online-Shop (EHI).

 
 

Rechtzeitig bestellen

Auch wenn viele Anbieter damit werben, dass die Päckchen pünktlich zum Fest eintreffen - bestellen Sie Ihre Geschenke möglichst frühzeitig. Wer möchte schon, dass der Gabentisch leer bleiben muss, weil der Händler sein Versprechen nicht hält? Grundsätzlich gilt: Achten Sie immer auf den angegebenen Liefertermin. Nennt der Anbieter keinen Termin, hat er laut europäischer Fernabsatz-Richtlinie bis zu 30 Tage Zeit, die Ware zu liefern.

 

Lassen Sie sich beim Einkauf nicht nur von den Preisen locken: Bietet eine Seite Produkte zu unrealistisch niedrigen Preisen an, sollten Sie hellhörig werden. Manches Sonderangebot entpuppt sich als Plagiat oder Auslaufmodell, für das kein Service mehr angeboten wird. Achten Sie auch auf die Versandkosten, besonders wenn Sie Ware aus dem Ausland bestellen. Bei Nicht-EU-Ländern können hohe Einfuhrumsatzsteuern oder Zollsätze die Ersparnis beim Kaufpreis schnell wieder wett machen.

Verpackte Geschenke mit Schleife. Quelle: imago/suedraumfoto
imago/suedraumfoto
Rückgabe: Was ist, wenn's nicht gefällt?

Umtausch und Gewährleistung

"Wenn man bei einem seriösen Onlinehändler bestellt, ist der Einkauf per Mausklick eine praktische und sichere Sache" resümiert der Fachanwalt für IT-Recht, Michael Terhaag, die Vorteile des Online-Shoppings: "Kunden haben sogar ein zweiwöchiges Rückgaberecht, ganz ohne Angabe von Gründen!" Allerdings dürfen Bücher, CDs und DVDs nur ungeöffnet zurückgeschickt werden. Bestimmte Waren sind von diesem Widerrufsrecht ausgenommen, wie zum Beispiel verderbliche Produkte.

 

Für defekte Ware gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach wird es für den Kunden knifflig: Er muss nun beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war. Oftmals gewährt der Hersteller auch eine Garantie. Diese freiwillige Leistung gilt manchmal sogar bis zu fünf Jahre. "Hat man beim Kauf mehrere Produkte zur Auswahl, können solche Garantieversprechen ein Kaufkriterium sein", empfiehlt Rechtsanwalt Michael Terhaag.

 

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Streit ums Porto

Grundsätzlich zahlt der Verkäufer den Rückversand defekter Ware oder wenn vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht wird. Allerdings gilt diese Regelung erst ab einem Warenwert von 40 Euro. Entscheidend ist dabei der Wert der gesamten Rücksendung, nicht nur der jedes einzelnen Teils oder der ursprünglichen Bestellung. Wichtig ist aber, die Ware nicht einfach zurückzuschicken. Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Händler auf. Dieser erläutert dann die Vorgehensweise der Rückabwicklung. Die Ware sollte unbenutzt und gut verpackt zurückgeschickt werden.

 
 
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