Unfälle zu Hause sind keine Seltenheit. Experten sagen aber, dass die meisten vermeidbar seien. Besonders dramatisch ist der Fall einer jungen Frau aus Enger. 2005 fasste sie nach dem Duschen an ihren Handtuchhalter und erlitt dabei einen tödlichen Herzschlag. Der Handtuchhalter stand unter Strom.
Für die Eltern der 21-Jährigen sitzt der Schock noch immer tief. Sie wollen den Vermieter zur Rechenschaft ziehen. Er soll Schmerzensgeld zahlen und für die Beerdigungskosten in Höhe von 6000 Euro aufkommen. Das Landgericht Bielefeld hat anders entschieden. Der Vermieter habe nichts von dem defekten Handtuchhalter gewusst und trage daher keine Verantwortung. Einer der Vormieter hatte eine Schraube des Handtuchhalters zu tief in die Wand und in eine Stromleitung gebohrt.
"Volle Kanne"-Mietrechtexperte Volker Ziaja spricht von einem "sehr außergewöhnlichen Fall", der sich nicht auf andere Fälle übertragen lasse. Er warnt Vermieter davor, das Urteil als Freibrief zu verstehen. Denn: "Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass seine Mieter und deren Besucher die Wohnung ohne Gefährdung für Leib und Leben erreichen und auch wieder verlassen können", erklärt Ziaja.
Es bleibt die Frage, warum der Vermieter in dem genannten Fall keine Schuld hat. Volker Ziaja bestätigt das Urteil des Gerichts: Nur der Vormieter wusste von dem defekten Handtuchhalter. Er hätte den Schaden anzeigen müssen. Da dies nicht geschehen war, ist er in der Verantwortung.

Ein so genannter FI-Schalter hätte der 21-jährigen Frau aus Enger das Leben retten können. Dieser sorgt dafür, dass "innerhalb von Millisekunden die Stromzufuhr unterbricht, sobald Überspannung auftritt", so Ziaja. Ein Elektrocheck, mit dessen Hilfe Elektroanlagen auf ihre Sicherheit überprüft werden, hätte hier allein nicht weitergeholfen. Der Mangel an dem Handtuchhalter wäre dadurch nicht entdeckt worden. Tödlich war der Stromschlag, weil die Frau gleichzeitig mit dem Fuß den metallischen Duschschlauch berührte.
Häufig sind Hausbewohner und Vermieter zu nachlässig. Nur die Wenigsten lassen ihre Elektroanlagen regelmäßig kontrollieren und warten, obwohl diese oftmals veraltet sind. Auch arbeiten immer mehr Menschen selbst in ihrem Heim. Dabei kann es jedoch zu folgenschweren Schäden kommen. Experten empfehlen, nur Fachleute an Stromleitungen arbeiten zu lassen. Gefährlich seien die Heimarbeiten allein deshalb, weil man nicht überall bohren dürfe, sagt Ziaja. Sein Tipp: ein Metallprüfer, der bei Wasser und Strom anschlägt. Dieser erkenne die Metallleitungen.
Bei gewerblichen Wohnungen muss der Vermieter alle vier Jahre die elektrischen Anlagen überprüfen lassen. Schutzschalter müssen sogar alle sechs Monate geprüft werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende der 90er Jahre entschieden. Bei privaten Wohnungen können die anfallenden Kosten aber auf die Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich seien Mieter für alle Mängel, die sie nicht melden und die zu einem größeren Schaden führen, selbst verantwortlich, warnt Ziaja. Das gelte auch bei Veränderungen in der Wohnung, zum Beispiel an Elektroanlagen oder Heizkörpern, wenn diese ohne Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden.
Vermieter sind beispielsweise für die funktionierende Treppenhausbeleuchtung und für ein richtig angebrachtes Geländer zuständig. In der Wohnung müssen sie darauf achten, dass die Fenster dicht sind und keine Wasserschäden entstehen.