Der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt so manches Risiko. Wer keine Ahnung von Fahrzeugen hat, sollte sich nicht allein auf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers verlassen. Denn schwarze Schafe gibt es sowohl bei Privatanbietern als auch unter Händlern.
Ganz gleich wo Sie Ihren Gebrauchtwagen kaufen möchten: Bevor Sie beim erstbesten Angebot zuschlagen, sollten Sie einen Preisvergleich im Internet, in Zeitungen oder bei anderen Händlern anstellen. So bekommen Sie im Vorfeld einen Anhaltspunkt, wie günstig ein bestimmtes Angebot tatsächlich ist. Ziehen Sie zudem die Schwacke-Liste zurate.

Nehmen Sie das Auto genau unter die Lupe und achten Sie auf Rost- und Ölspuren, den Zustand der Pedale, der Schaltung und Sitze. Wann wurden der letzte Ölwechsel und die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt? "Viele Mängel kann der Laie nicht erkennen, deshalb würde ich immer einen Gebrauchtwagencheck empfehlen", rät Jacqueline Grünewald vom ADAC. Der Gebrauchtwagencheck ist bei unabhängigen Prüfstellen wie ADAC, TÜV oder Dekra möglich und kostet etwa zwischen 50 und 100 Euro. Die Investition kann sich lohnen: Man bekommt einen Überblick über die technischen Daten und kann abschätzen, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist.
Manche Händler oder Privatverkäufer haben bereits einen Gebrauchtwagen-Check durchführen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall das Prüfprotokoll zeigen.

Wer ein interessantes Angebot findet - zum Beispiel im Internet -, sollte den Wagen auf jeden Fall persönlich in Augenschein nehmen. Wenn Sie sich einig werden, verwenden Sie am besten einen Kaufvertrag eines seriösen Anbieters, etwa von Automobilclubs oder Prüfstellen. Ganz wichtig: Treten Sie niemals in Vorleistung, auch nicht mit einer Anzahlung. Beherzigen Sie den Grundsatz: Geld gegen Ware. Ansonsten kann es passieren, dass Geld und Auto weg sind. Lassen Sie sich den Ausweis des Verkäufers zeigen, um zu überprüfen, ob er tatsächlich der Eigentümer ist.
In einen Kaufvertrag gehören: alle Fahrzeugdaten wie Fahrgestellnummer, Kilometerleistung; Information, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte; Zubehör wie Winterreifen oder Dachgepäckträger; Preis und Zahlungsmodalitäten; Datum und Uhrzeit der Übergabe
Dass Betrüger den Tacho manipulieren, um die gefahrene Kilometerleistung herunterzusetzen, ist keine Seltenheit. Nach Polizeischätzungen sind sogar ein Drittel der Gebrauchtwagen betroffen. "Im Schnitt wird der Wert der Fahrzeuge damit um 3000 Euro gesteigert", weiß Alexander Hartiger von der Kripo München, die erst im Frühjahr mit einer Großrazzia organisierte Tacho-Manipulierer dingfest machte.

Für den Käuferinteressenten selbst ist es so gut wie unmöglich, die Manipulation festzustellen. Um sich abzusichern, hilft nur eine Fahrt zu einer Werkstatt, die über entsprechende Lesegeräte des Herstellers verfügt: Mithilfe des Keyreaders lassen sich die Schlüsseldaten auslesen und somit der aktuelle Kilometerstand sowie eventuelle Manipulationen feststellen.
Entscheidender Unterschied zwischen Privatkauf oder Kauf beim Händler ist die Sachmängelhaftung: Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, kann aber vom Händler auf ein Jahr verkürzt werden. Ob ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, ist für den Käufer nur schwer nachzuweisen. "Das Gesetz kennt daher eine so genannte Beweiserleichterung, das heißt, in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss dann umgekehrt beweisen, dass das nicht so war", erläutert Rechtsanwalt Kay P. Rodegra.

Der Händler muss dann den Mangel auf eigene Kosten beheben. Dazu zählen auch Abschleppkosten oder die Kosten für einen Mietwagen für den Zeitraum der Reparatur. Für Verschleißerscheinungen muss der Händler hingegen nicht haften. Privatpersonen können die Sachmängelhaftung ausschließen. Fragen Sie deshalb beim Händler nach, ob er den Wagen per Kommission verkauft, also im Auftrag einer Privatperson, und bestehen Sie immer auf einer schriftlichen Fixierung des Vertrages. Für arglistig verschwiegene Mängel müssen auch Privatpersonen haften.
Häufig werden von den Händlern zusätzliche Gebrauchtwagengarantien angeboten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. Die Kosten für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie liegen zwischen 100 und 300 Euro. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Garantie abzuschließen. Sie kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Mangel nach den ersten sechs Monaten auftaucht. In diesem Fall muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag, um von der gesetzlichen Regelung profitieren zu können. Eine Gebrauchtwagengarantie springt jederzeit während des Garantiezeitraums ein.
Schlagen zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehl, kann der Käufer in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Reparaturversuche von dem Autohändler bewilligt, von ihm selbst oder einer von ihm beauftragten Werkstatt durchgeführt wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis nachträglich zu mindern.

Auch wer sein Auto verkaufen will - egal ob privat oder an einen Händler - sollte sich zunächst informieren, was der Wagen wert ist. Für eine realistische Einschätzung können Sie vergleichbare Angebote im Internet studieren, Schwacke-Liste oder DAT-Liste zu Rate ziehen oder bei einem Händler nachfragen. Schriftliche Wertgutachten sind üblicherweise kostenpflichtig. Fragt der Kaufinteressent nach einem Unfallschaden, muss der Verkäufer die Wahrheit sagen. Ansonsten macht sich der Verkäufer der arglistigen Täuschung schuldig.
Das sollten Sie beim Verkauf beachten:
Ein Treffen mit Interessenten sollte möglichst an belebten Orten stattfinden, um auf "Nummer sicher" zu gehen. Nehmen Sie als Zeugen am besten einen fachkundigen Begleiter mit.
Wer seinen Wagen im Internet oder per Zeitungsannonce zum Kauf anbietet, kann Gaunern zum Opfer fallen. Beliebte Tricks der Kriminellen: Sie verlangen eine Gebühr für die Vermittlung eines Käufers, der dann allerdings niemals auftaucht. Häufig wird auch mit ungedeckten Schecks gearbeitet.
Angesichts dieser Risiken geht mancher Autobesitzer lieber zum Vertragshändler oder zu einer Werkstatt, obwohl sie häufig weniger zahlen als beim Privatverkauf. In einigen Fällen kann man aber auch beim Vertragshändler ein gutes Geschäft machen, zum Beispiel wenn der Altwagen in Zahlung genommen und mit dem Kauf eines Neuwagens verrechnet wird.