Egal, ob im Internet, über Zeitungsannoncen oder beim Händler vor Ort: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird oft geschummelt, geflunkert und regelrecht betrogen. Wer einen Gebrauchtwagen kaufen oder sein Auto zum Verkauf anbieten möchte, sollte deshalb ein paar grundlegende Dinge beachten.
Sie geben sich als Privatverkäufer aus, um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu umgehen oder verkaufen Unfallwagen als Autos mit kleinen Macken: Einen seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erkennen, ist nicht immer einfach. Zunächst sollte man auf den äußeren Eindruck achten, den ein Händler vermittelt, rät Jacqueline Grünewald vom ADAC. Ein Indiz für einen seriösen Händler könne auch sein, ob er einer Probefahrt oder gar einem Gebrauchtwagencheck zustimmt.
Dieser Gebrauchtwagencheck ist bei unabhängigen Prüfstellen, etwa dem ADAC, dem TÜV oder Dekra möglich. Dort kann der Wagen auf Mängel untersucht werden. Dieser Aufwand kann sich lohnen: So bekommt man einen Überblick über alle technischen Daten des Wagens und kann abschätzen, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist.
Ein breit angelegter Preisvergleich im Internet, in Zeitungen oder bei anderen Händlern kann schon im Vorfeld einen Anhaltspunkt dafür liefern, wie günstig ein bestimmtes Angebot tatsächlich ist. Ziehen Sie zudem die Schwacke-Liste zu Rate. Nehmen Sie beim Händler vor Ort das Auto genau unter die Lupe und achten Sie auf Rost- und Ölspuren, den Zustand der Pedale, der Schaltung und Sitze. Wann wurden der letzte Ölwechsel und die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt?

Bereits seit Januar 2002 gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens die so genannte Sachmängelhaftung: Händler müssen mindestens ein Jahr lang für Sachmängel am Gebrauchtwagen einstehen. Vertragsklauseln wie "gekauft wie gesehen" sind wirkungslos, auch wenn Verkäufer sie immer noch in ihren Kaufverträgen listen. Dieses gesetzlich verbriefte Recht gilt bei Sachmängeln, die bereits bei Übergabe vorlagen. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Autokauf auf, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Für Verschleißerscheinungen muss der Händler hingegen nicht haften, etwa wenn eine Lampe kaputt ist.
Zusätzlich werden von den Händlern verstärkt Gebrauchtwagengarantien angeboten, die meist gleich mitverkauft werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. Die Kosten für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie liegen zwischen 100 und 300 Euro, wenn sie nicht schon direkt in den Kaufpreis eingerechnet wurden.
Achtung: Kaufen Sie ein Auto von einer Privatperson, entfällt die Sachmängelhaftung. Fragen Sie deshalb beim Händler nach, ob er den Wagen per Kommission, also im Auftrag einer Privatperson, verkauft und bestehen Sie immer auf eine schriftliche Fixierung des Vertrages.

Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Sie kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Mangel nach den ersten sechs Monaten auftaucht. In diesem Fall muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag, um von der gesetzlichen Regelung profitieren zu können.
Wurde jedoch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, ist es irrelevant, wann der Mangel aufgetreten ist: Sie springt in der Regel jederzeit während des Garantiezeitraums ein. Die Garantie kann jedoch an bestimmte Auflagen gekoppelt sein. So ist es möglich, dass nur bestimmte Teile versichert sind oder aber Reparaturen nur von bestimmten Werkstätten durchgeführt werden dürfen. Hier gilt es, den Vertrag genau zu prüfen.
Schlagen zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehl, kann der Käufer in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Reparaturversuche von dem Autohändler bewilligt und von ihm selbst oder einer von ihm beauftragten Werkstatt durchgeführt wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis nachträglich zu mindern. Dies ist jedoch von dem jeweiligen Mangel abhängig. Bei einem Motorschaden ist das selten möglich, schon eher aber bei einer Beule im Kotflügel.
Es kann vorkommen, dass der Händler beim Auftreten eines Mangels ausschließlich auf die Gebrauchtwagengarantie verweist. Wird eine kostenlose Reparatur abgelehnt (etwa weil die betroffenen Teile nicht unter die Garantieleistung fallen), sollte der Verbraucher dennoch prüfen, ob aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung trotzdem kostenlos nachgebessert werden muss.

Wer sein Auto verkaufen will - egal ob privat oder an einen Händler - sollte sich zunächst informieren, was der Wagen wert ist. Für eine realistische Einschätzung nutzten Sie am besten mehrere Informationsquellen. Eine Möglichkeit ist, vergleichbare Angebote im Internet zu studieren. Verschiedene Listen (zum Beispiel Schwacke-Liste oder DAT-Liste) weisen Preise nach Baujahr und Kilometerleistung aus. Natürlich können Sie auch bei einem Händler oder Ihrer Vertragswerkstatt nachfragen. Ein mündliches Gutachten reicht zur Orientierung aus. Schriftliche Wertgutachten sind üblicherweise kostenpflichtig.
"Kaufe jedes Auto - biete Höchstpreise." Kleine Zettel mit solchem oder ähnlichem Text klemmen immer häufiger unter dem Scheibenwischer. Doch nicht jeder Gebrauchtwagenhändler, der mit Visitenkärtchen wirbt, muss unseriös sein. Stutzig werden sollten Sie jedoch, wenn allzu vollmundig überzogene Versprechungen gemacht werden. "Eine Besichtigung läuft häufig nach dem gleichen Muster ab", sagt Jaqueline Grünewald. "Der Kaufinteressent schaut sich den Wagen an und findet Mängel, um den Kaufpreis zu drücken." Dann bietet der Käufer einen Betrag, der unter dem eigentlichen Wert liegt. Der Verkäufer muss dann selbst entscheiden, wie dringend er das Geld benötigt und zu welchen Preisabstrichen er bereit ist.
Wer sich mit einem Kaufinteressenten trifft, sollte dies möglichst an belebten Orten tun, um auf "Nummer sicher" zu gehen. Nehmen Sie einen Bekannten als Zeugen mit - am besten natürlich einen fachkundigen Begleiter.

Auch wer seinen Wagen im Internet oder per Zeitungsannonce zum Kauf anbietet, kann Gaunern zum Opfer fallen. Beliebte Tricks der Kriminellen: Sie verlangen eine Gebühr für die Vermittlung eines Käufers, der dann allerdings niemals auftaucht. Häufig wird auch mit ungedeckten Schecks gearbeitet.
Fragt der Kaufinteressent nach einem Unfallschaden, muss der Verkäufer die Wahrheit sagen. "Offenbarungspflichtige Unfallschäden" wie Schweiß-, Lackier- oder Spachtelarbeiten müssen auf jeden Fall genannt werden. Ansonsten macht sich der Verkäufer der arglistigen Täuschung schuldig.
Angesichts dieser Risiken geht mancher Autobesitzer doch lieber zum Vertragshändler oder zu einer Werkstatt, obwohl die häufig weniger zahlen als beim Privatverkauf. In einigen Fällen kann man aber auch beim Vertragshändler ein gutes Geschäft machen, zum Beispiel wenn der Altwagen in Zahlung genommen und mit dem Kauf eines Neuwagens verrechnet wird.
Rechnen Sie sich das Angebot genau durch. Seriöse Händler übernehmen in der Regel übrigens auch die An- und Abmeldeformalitäten für den Käufer.