Auf dem Girokonto fehlen plötzlich 1000 Euro, abgehoben an einem Geldautomaten in Rom. Wenn das passiert, dann haben wahrscheinlich Betrüger die Bankdaten ausspioniert und zugelangt. Die Methoden der Gauner werden immer dreister.
Es sind keine Einzelfälle mehr: Im Jahr 2008 wurden der Polizei bundesweit 809 Fälle von manipulierten Geldautomaten gemeldet - ein Anstieg von 77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Schon im Jahr 2007 belief sich der durch Skimming verursachte Schaden auf insgesamt 21 Millionen Euro.

Skimming bedeutet im Englischen "abschöpfen". Zuerst klauen Täter Daten und PIN, dann das Geld. Dabei wird am Geldautomaten ein täuschend echt aussehender EC-Kartenleser vor das Original geklebt, der den Magnetstreifen der Karte abliest. In manchen Fällen verstecken sie auch eine Kamera oberhalb des Geldautomaten - zum Beispiel in einem eigens angebrachten Rauchmelder. So spähen sie die Geheimnummer aus.
Ein weiterer Trick ist die "Libanesische Schlinge": Dabei wird der Karten-Eingabeschlitz mit einem Videoband präpariert. Das Band wird leicht eingeschnitten, so dass sich ein Widerhaken bildet, der verhindert, dass die Karte aus dem Automaten herauskommt.
Auch beim Bezahlen im Supermarkt oder an der Tankstelle greifen Betrüger schon mal Bankdaten ab. Die Täter brechen unbemerkt in ein Geschäft ein und manipulieren die Terminals mit den EC-Lesegeräten. Beim Bezahlen können dann die Bankdaten der Kunden ausgespäht und sogar aus der Ferne abgefragt werden. Noch einfacher: Ihnen sieht jemand bei der Eingabe der PIN über die Schulter (oder beobachtet Sie im Spiegel über der Kasse). Ein Komplize entwendet Ihnen dann am Ausgang die Geldbörse oder die Handtasche.

Die Kunden haben oft keine Chance, manipulierte Automaten als solche zu identifizieren, da die angebrachten Kartenleser meist äußerst professionell aussehen. Deshalb sollten Bankkunden vor jedem Geldabheben den Automaten genau unter die Lupe nehmen. Scheint alles aus einem Guss oder stechen Einzelteile hervor? Gibt es Spuren von Klebstoff oder wird die Karte nicht sofort angenommen? Sind plötzlich neue Geräte wie zum Beispiel Rauchmelder installiert? Wer immer denselben Geldautomaten benutzt, bemerkt eher, wenn etwas nicht stimmt.
Grundsätzlich gilt: Stellen Sie sicher, dass Sie nicht bei der PIN-Eingabe beobachtet werden. Verdecken Sie das Eingabefeld mit Ihrer Hand oder der Geldbörse. Lassen Sie sich am Bankautomaten oder beim Bezahlen nicht in ein Gespräch verwickeln. Betrüger haben auch schon versucht, an der Tür zum Geldautomaten-Vorraum die PIN abzufragen. Hier sollten die Kunden auf jeden Fall stutzig werden: Die PIN wird nur am Automaten selbst verlangt. Als Vorsichtsmaßnahme sollte man einmal pro Woche die Kontoauszüge kontrollieren. Das ist ohnehin sinnvoll, um auszuschließen, dass unberechtigterweise Geld per Lastschriftverfahren abgebucht wird.
Wenn nach Geschäftsschluss der Bank die Geheimnummer bereits am Automaten eingegeben wurde und der Geldautomat die Karte schluckt oder kein Geld ausbezahlt, sollten Sie die Polizei oder eine Notfallnummer der Bank anrufen. Entfernen Sie sich auf keinen Fall vom Geldautomaten und lassen Sie sich nicht von Dritten in ein Gespräch verwickeln.

Sobald Sie bemerken, dass Ihre Karte gestohlen wurde oder sonst etwas nicht stimmt, rufen Sie sofort bei der gebührenfreien zentralen Notrufnummer 116 116 (aus dem Ausland: 0049 116 116) an, um Ihre Karten sperren zu lassen. Damit ist von Seiten des Kunden für eine spätere Haftung der Bank das Wichtigste getan. Nächster Schritt: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie Ihre Bank.
Der Kontoinhaber haftet inzwischen für Schäden, die durch den Missbrauch der Karte entstehen, mit bis zu 150 Euro. Die Haftung beginnt mit dem Verlust der Karte und endet erst, sobald die Bank die Karte gesperrt hat. Dabei ist es egal, ob der Verbraucher Schuld an dem Verlust hat, oder ihm die Karte zum Beispiel gestohlen wurde. Früher haftete der Kunde nur, wenn er grob fahrlässig handelte. Einige Banken verzichten jedoch auf den Selbstbehalt.
Wird Geld vom Automaten abgehoben, muss der Kunde beweisen, dass er es nicht selbst abgehoben hat. Bei einer Abbuchung aus dem Ausland ist das in der Regel leicht zu belegen. Auch wenn mehrere Kunden geschädigt wurden, ist das ein deutlicher Hinweis für die Bank, dass etwas nicht stimmt. Wer jedoch als einziger Kunde geschädigt wurde - noch dazu noch an einem Geldautomaten in Deutschland - kann unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleiben.

Bislang schoben die Banken den schwarzen Peter oft ihren Kunden zu und unterstellten ihnen im Schadensfall Fahrlässigkeit im Umgang mit der PIN. Als grob fahrlässig gilt es, wenn Sie Karte und PIN zusammen aufbewahrt, die Nummer auf der Karte notiert oder anderen zugänglich gemacht haben. Auch engen Freunden oder Verwandten dürfen Sie die PIN nicht mitteilen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Bank die Haftung komplett ausschließen.
Auch wenn Sie alle notwendigen Schritte nach einem Kartendiebstahl unternommen haben - bleiben Sie aufmerksam. Denn gesperrte Karten können weiterhin zum Bezahlen mit Unterschrift eingesetzt werden. Zwar existiert ein System, das gestohlene Karten erfasst und bei Kartenmissbrauch Alarm schlägt, doch diesem System sind längst nicht alle Händler angeschlossen. Auch wenn die Karte im Ausland zum Einkaufen eingesetzt wird, greift das System nicht. Kontrollieren Sie also weiterhin die Kontoauszüge des gesperrten Kontos und melden Sie Abbuchungen sofort der Bank. Falsch abgebuchte Beträge können von der Bank rückgängig gemacht und erstattet werden.
Bislang behaupten die Banken, dass das PIN-Verfahren sicher sei. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2004 (XI ZR 210/03). Darin wurde festgehalten, dass es so gut wie unmöglich ist, die PIN lediglich anhand einer Karte zu entschlüsseln. Im Umkehrschluss bedeutet dieses Urteil, dass ein Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt haben muss, wenn andere mit seiner PIN Geld abheben können.
Experten stellen die Sicherheit des Systems aber mittlerweile in Frage. "Bei der Verbraucherzentrale haben sich schon Betroffene gemeldet, die ihre PIN niemals benutzt haben, gar keine PIN haben oder ihren verschlossenen PIN-Brief noch besitzen. Da stellt sich die Frage, wie die Betrüger an die PIN gelangt sind", sagt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das lege nahe, dass die PIN nicht so sicher sei wie bislang behauptet wird.