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21. November 2009
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Unfall mit Blechschaden. Quelle: obs/GDV
Unfall mit Blechschaden: Steckt Absicht dahinter?

Provozierte Unfälle - ausgenommene Opfer

Wie Versicherungsbetrüger im Straßenverkehr Kasse machen

Es kracht auf der Kreuzung, doch Sie haben das Auto nicht kommen sehen? Zu schnell kam es aus dem Nichts, Ausweichen war unmöglich. Wissen Sie, ob Ihr letzter Autounfall wirklich ein Unfall war? Denn das Geschäft mit provozierten Unfällen boomt: Laut Schätzungen deutscher Versicherer rechneten die so genannten Autobumser bisher fast 1,5 Milliarden Euro zu Unrecht ab.

 
 
 
 

Es ist fast schon ein Klassiker: Ein Autofahrer verzichtet zunächst auf seine Vorfahrt und prescht dann doch in den Einmündungsbereich vor. Oder der Täter bremst seinen Wagen plötzlich grundlos ab oder ermöglicht dem anderen Verkehrsteilnehmer den Fahrstreifenwechsel, um dann doch zu beschleunigen.

 

Was im ersten Moment wie ein tragischer Zwischenfall aussieht, hat oft Methode: Vielfach stecken Profis hinter den Unfällen, manche Täter provozieren bis zu 60 Unfälle im Jahr. Meistens sind sie alleine im Auto, um keine Spuren zu hinterlassen. Der Gewinn kann sehr hoch sein: Die Autos werden oftmals nur notdürftig repariert, schließlich müssen sie noch für weitere Einsätze herhalten. Um der Versicherung des Unfallgegners möglichst viel Geld in Rechnung zu stellen, helfen sie bei den Schäden manchmal sogar noch nach.

Unfall auf einer Kreuzung. Quelle: ap/ADAC
ap/ADAC
Rechts vor links: bestehen Sie darauf!

Auf Verkehrsregeln pochen

Da sich die Autobumser immer neue Methoden einfallen lassen, ist es für die Polizei schwer, einen provozierten von einem regulären Unfall zu unterscheiden. Ralf König von der Kriminalpolizei Wuppertal mahnt Autofahrer deshalb zu besonderer Vorsicht: So solle jeder, der an einer Kreuzung stehe, auf die Einhaltung der "rechts-vor-links"-Regel bestehen - auch wenn der andere Fahrer per Handzeichen auf seine Vorfahrt verzichtet. "Gleiches gilt für den Fahrstreifenwechsel", so König. Hier solle man immer auf angemessenen Abstand achten.

 

Wer erst einmal einem Autobumser auf den Leim gegangen ist, sollte sich sofort nach Zeugen umsehen. Achtung: Es kann sein, dass sich Komplizen des Täters am Unfallort befinden! Lassen Sie sich vom Täter nicht einschüchtern und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Machen Sie Fotos von der Endposition und der Beschädigung der Fahrzeuge. "Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei und weisen Sie diese direkt auf Ihren Verdacht hin", rät König. Zudem sollten Sie den Schaden unverzüglich der eigenen Versicherung melden und dieser ebenfalls den Verdacht mitteilen.

 

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Versicherung informieren

Nur wer seiner Versicherung den Verdacht mitteilt, einem Autobumser auf den Leim gegangen zu sein, hat überhaupt eine Chance, in der Schadenfreiheitsklasse nicht höhergestuft zu werden. Die Versicherung sollte die Möglichkeit einräumen, den Schadensfall zu prüfen. Hierbei sind vor allem die Ermittlungen der Polizei wichtig: War der Unfallgegner häufiger in Unfälle verwickelt? Wie waren die Unfallabläufe? Wie äußerten sich die Unfallbeteiligten?

 
 

Opfer mehrfach gestraft

Einen provozierten Unfall nachzuweisen ist äußerst schwierig. In den meisten Fällen trägt das Opfer die vollen Konsequenzen des Unfalls: Abgesehen von eventuellen Verletzungen, drohen neben Verwarnungs- und Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Nachschulungen für Fahranfänger.

Blaulicht eines Polizeiautos. Quelle: imago
imago
Rufen Sie nach einem Unfall immer die Polizei!

Meist ist die Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse unvermeidlich. Neben den eventuellen Kosten für Anwälte und Gericht, bleiben die Opfer auch auf jenen Kosten sitzen, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind wie zum Beispiel die Selbstbeteiligung. Hinzu kommen psychische Belastungen: Bis zur Täterüberführung fühlen sich die Geschädigten ungerecht behandelt, da sie nicht als Opfer wahrgenommen werden.

 

Aufklärung schwierig

"Die Aufklärung manipulierter Verkehrsunfälle lebt von den Zweifeln derjenigen, die die Unfälle aufnehmen - also den Polizeibeamten - und den Zweifeln derjenigen, die letztlich Zahlungen an den Beteiligten zu leisten hätten, also der Versicherung", beschreibt König das Problem. Es sei vor allem wichtig, mit Schulungen den Blick der Beamten zu schärfen, damit manipulierte Sachverhalte überhaupt erkannt würden.

 

"Da es aus datenschutzrechtlichen Gründen keine zentrale Erfassung aller Schadensfälle gibt, ist die Aufklärung sehr mühsam", sagt König. "Deshalb arbeiten wir sehr eng mit allen Versicherungsgesellschaften zusammen. Konkretisiert sich der Verdacht, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben und angeregt, einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten zu beantragen." Erst langsam ergebe sich so Punkt für Punkt ein Bild.

 

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Kein Kavaliersdelikt

Wer Unfälle provoziert, muss mit drastischen Strafen rechnen. Da es sich dabei um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr handelt, die nach § 315 b Strafgesetzbuch den Verbrechenstatbestand erfüllen, drohen bis zu zehn Jahre Haft und der Entzug der Fahrerlaubnis.