Ihr Ruf ist nicht der beste: Vor allem die Gewerkschaften machen gegen Leiharbeit mobil. Sie fordern, dass Zeitarbeitnehmer die gleiche Bezahlung bekommen wie die festangestellten Kollegen. Viele empfinden sich als Mitarbeiter zweiter Klasse. Dennoch können sich aus der Zeitarbeit auch Chancen ergeben.
Laut Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind zurzeit über 900.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt. Besonders nach der Wirtschaftsflaute hat die Branche noch einmal spürbar zugelegt. Unternehmen schätzen Zeitarbeiter, um rasch auf Auftragsspitzen reagieren zu können. Allerdings stehen sie meist auch als erste auf der Straße, wenn die Auftragsbücher nicht mehr so voll sind. Doch bei aller Kritik: Für Jobsuchende kann Zeitarbeit auch eine Perspektive sein. Gerade Menschen, die seit längerem arbeitslos sind, können so die Tür zum Arbeitsmarkt wieder aufstoßen.

Bei Leiharbeitern besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Jobs liegt darin, dass der Zeitarbeitnehmer nicht direkt bei seinem Arbeitgeber eingesetzt wird, sondern bei dessen Kunden.
In punkto Sozialabgaben und Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt es keine Unterschiede zum normalen Arbeitsverhältnis. Zeitarbeitnehmer sind ebenso bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und stehen unter dem vollen Schutz der Sozialversicherung. Allerdings müssen sie oft mit weniger Urlaubstagen rechnen und Überstunden werden meist nicht bezahlt, sondern nur auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben. Es gibt einige schwarze Schafe in der Branche, die einen Krankheitstag allerdings auch als Kündigungsgrund angeben.
Seriöse Zeitarbeitsfirmen halten sich an Tariflöhne. Achten Sie darauf, dass die Zeitarbeitfirma dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen angehört. Die Firma sollte von der Bundesagentur für Arbeit eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben. Diese sollten Sie sich zeigen lassen. Eine Internetrecherche kann ebenfalls Anhaltspunkte über die Seriosität der Firma liefern.
In der Regel müssen Zeitarbeitnehmer sich mit weniger Lohn zufrieden geben als die direkten Angestellten. Allerdings gilt dies nicht, wenn es einen eigenen Tarifvertrag für die Zeitarbeiter gibt. Rund zwei Drittel der im Arbeitgeberverband Zeitarbeit organisierten Zeitarbeitsfirmen haben einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen. Je nach Tätigkeit kann sich bei der Eingruppierung ein deutlich geringerer Lohn ergeben als bei der Stammbelegschaft.

Im Tarifvertrag sind auch Mindestlöhne festgelegt: pro Stunde 7,89 Euro im Westen und 6,65 Euro im Osten. Es gibt aber auch Zeitarbeitunternehmen, die deutlich schlechter bezahlen. Denn einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibt es bislang nicht. Durch den geringen Lohn kommt hinzu, dass nur minimale Rentenansprüche erworben werden.
Grundlage für die Beschäftigung ist ein regulärer Arbeitsvertrag, der sowohl befristet als auch mit unbefristeter Laufzeit abgeschlossen werden kann. Ein zeitlich befristeter Vertrag ist zulässig. Dieser darf aber höchstens für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit greift der allgemeine Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Beschäftigung.
Während seiner Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma erhält der Arbeitnehmer auch dann seinen Lohn, wenn es nichts zu tun gibt. Allerdings muss er sich auf Abruf bereit halten. Manchmal drängen die Zeitarbeitsfirmen ihre Mitarbeiter, in Leerlaufzeiten ihren Urlaub oder ihre Überstunden abzufeiern.
Neuer Arbeitsort, neues Unternehmen, neue Kollegen - ein Job als Zeitarbeiter erfordert Bereitschaft zur Flexibilität. Wenn der Entleiher keinen passenden Job findet, muss der Zeitarbeitnehmer vorübergehend auch eine Arbeit akzeptieren, für die er überqualifiziert ist. So ist es etwa möglich, dass eine Chefsekretärin einfache kaufmännische Tätigkeiten übernehmen muss. Wer nicht jeden Job machen will, sollte dies im Arbeitsvertrag festlegen. Ebenfalls wird festgelegt, in welchem räumlichen Umkreis die Einsätze stattfinden. Ist der Zeitarbeitnehmer örtlich gebunden, sollte er auf eine Begrenzung des Einsatzgebietes achten.

Ein Nachteil für Zeitarbeitnehmer besteht darin, dass sie nicht in das soziale Netz der Firma integriert sind: Oftmals werden sie von der Stammbelegschaft als Konkurrenten gesehen, die den gleichen Job billiger machen als sie selbst.
Für Arbeitslose kann Zeitarbeit eine Chance bedeuten, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Meist bleiben die ausgeliehenen Beschäftigten nur wenige Wochen oder Monate in ihrem jeweiligen Einsatzbetrieb. Sie können jedoch vom Kunden in einen festen Arbeitsvertrag übernommen werden - unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Häufig werden Mitarbeiter auch nahtlos vom Entleihbetrieb übernommen. Eine Klausel über ein Abwerbeverbot nach Ablauf der Kündigungsfrist ist unzulässig.
Laut Verbandsangaben werden knapp 20 Prozent der Zeitarbeiter von ihren Entleiherbetrieben übernommen. Die Chancen auf ein festes Beschäftigungsverhältnis ist für Zeitarbeiter wesentlich höher als für Arbeitslose. Besonders ungelernte oder gering qualifizierte Kräfte und Menschen, die längere Zeit arbeitslos waren, können sich über die Zeitarbeit bei einem potenziellen Arbeitgeber profilieren. Aber auch für Facharbeiter und höher Qualifizierte kann Zeitarbeit der Sprung in ein neues Beschäftigungsverhältnis sein. Schließlich ist eine Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus einfacher als aus der Arbeitslosigkeit.
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