Das eigene Haus ist für viele das Projekt ihres Lebens. Umso schlimmer ist es, wenn Mängel auftreten. Die kosten eine Menge Geld und Nerven. Um vorzubeugen, helfen eine gute Planung und ein Sachverständiger, der Mängel rechtzeitig erkennt. Dieser kann auch im Falle einer Bauträger-Insolvenz unterstützend zur Seite stehen.
Feuchtes Mauerwerk, schiefe Wände oder schlecht eingepasste Bauelemente: Die Liste der Dinge, die beim Hausbau schief gehen können, ist lang. Nicht selten gibt es Streit darüber, welche Mängel man hinnehmen muss und welche aufgrund falscher Ausführung entstanden sind. Ein Baumangel liegt dann vor, wenn Baufirma oder Handwerker Leistungen nicht wie im Vertrag vereinbart erbringen - so definiert es die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Ein Mangel liegt auch vor, wenn allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik nicht eingehalten werden. Kardinalmängel sind etwa Risse oder Löcher im Fundament, die zu Feuchtigkeit in der Wohnung führen, oder lückenhafte Anschlüsse zwischen Bauteilen, wie Ritzen zwischen Wand und Fenster oder Außentür, die Wind ins Haus durchdringen lassen. Schäden an Heizung und Elektrik kommen häufig vor ebenso wie unsaubere Maler- und Putzarbeiten.

Treten während der Bauphase Mängel auf, sollten diese zur Beweissicherung unbedingt schriftlich und auf Fotos festgehalten werden. Wichtig ist es auch, das Datum zu dokumentieren. Hierfür eignen sich Fotoapparate, die automatisch Datum und Uhrzeit speichern.
Nicht alle Mängel sind für den Laien sofort ersichtlich, daher kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der das Objekt baubegleitend prüft. Er kann frühzeitig auf Mängel aufmerksam machen und ermöglicht damit eine rasche Behebung von Fehlern. Wichtig ist, dass der Experte regelmäßig auf die Baustelle kommt. Die Kosten liegen bei etwa ein bis zwei Prozent der Bausumme, eine Begehung schlägt dabei mit rund 400 Euro zu Buche.
Die Industrie- und Handelskammern sowie die Ingenieur- und Architektenkammern der Bundesländer haben Sachverständige vereidigt, deren Neutralität und Fachkenntnis geprüft wird. Hier bekommt man in der Regel einen geeigneten Gutachter genannt. Auch über das bundesweite Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern kann man fündig werden.(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster)
Im Bauvertrag sollte jede einzelne Leistung detailliert aufgeführt und eine klare Preisabsprache getroffen werden. Jedes Bauteil sollte exakt fixiert sein. Außerdem sollten eine Zahlung nach Baufortschritt sowie Sicherheiten, zum Beispiel Bürgschaften, vereinbart werden.

Nach bestimmten Bauphasen, wie etwa der Baugrube oder dem Dach, sollte die Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Nur wenn die Leistungen einwandfrei erbracht wurden, muss der Bauherr die Leistung auch zahlen. Wenn Mängel vorliegen ist der Bauherr berechtigt das Doppelte der Kosten für die Mängelbeseitigung einzubehalten. Niemand sollte einer Zahlung per Vorkasse einwilligen.
Bauen mit einem Bauträger hat den Vorteil, dass man nur einen Ansprechpartner hat. Der Bauträger sucht dann alle Handwerker aus und koordiniert den kompletten Bau bis zur Übergabe des fertigen Hauses. Das spart dem Bauherrn die Zeit, Angebote verschiedener Handwerker einzuholen und Abläufe zu organisieren.
Nur einen Ansprechpartner zu haben, kann aber auch zum Nachteil werden. Wenn Mängel festgestellt werden, ist der Bauherr auf den Bauträger angewiesen. Er selbst hat keinen Einfluss auf die Handwerker. Da es für Laien schwierig ist, die Qualität der handwerklichen Arbeiten einzuschätzen, muss man den Entscheidungen des Bauträgers vertrauen. Gegebenenfalls kann man aber auch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Wird das Haus nicht fristgerecht fertig, können zusätzliche Mietkosten oder Bereitstellungszinsen der Bank geltend gemacht werden.
Um bei der Wahl des Bauträgers nicht auf ein schwarzes Schaf hereinzufallen, sollten Sie sich eine Referenzliste vorlegen lassen. Schauen Sie sich die Häuser an und sprechen Sie mit den Besitzern darüber, ob es beim Bau Probleme gab. Schauen Sie auch darauf, ob die Chemie stimmt: Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch mit dem Bauträger.
Die Alternative zum Bauträger ist die Einzelvergabe der Aufträge. Hier sucht der Bauherr die Handwerker selbst aus und koordiniert auch die Arbeit auf der Baustelle. Das ist zwar mit mehr Arbeit verbunden. Läuft aber etwas schief, kann der Bauherr sofort mit dem jeweiligen Handwerker sprechen und die Mängelbeseitigung überwachen. Das setzt voraus, dass man auf der Baustelle präsent ist. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen, der überprüft, ob die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Einzelvergabe bietet sich auch an, wenn man gewisse Arbeiten in Eigenregie erledigen möchte.

Egal wie man sich entscheidet, ist es hilfreich im Vorfeld Referenzen und Kostenvoranschläge einzuholen. Wenn es um die Solvenz einer Firma geht, kann man sich auch bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei oder beim Amtsgericht informieren. Für das Risiko der Insolvenz des Bauträgers gibt es die Makler- und Bauträgerverordnung, die vorschreibt, dass Raten nur entsprechend dem jeweiligen Fertigstellungsgrad bezahlt werden müssen.
Generell gibt es auf Leistungen von Bauträgern und Handwerkern eine Garantie beziehungsweise Gewährleistung. Ihre Laufzeit ist von der Form des jeweiligen Bauvertrages abhängig. Hat man einen Bauträger engagiert, wurde ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen. Dann gibt es automatisch eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Gilt die Vertragsordnung für Bauleistungen - bei Einzelvergabe ist dies die Regel - beträgt die Gewährleistung vier Jahre. Die Fristen beginnen mit der Abnahme.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Bauherr ein Recht darauf, dass Mängel nachgebessert werden. Falls bereits bei der Abnahme Mängel bekannt sind, sollte der Bauherr Sachmangelhaftungsansprüche vorbehalten. Ansonsten könnten Rechte verloren gehen.
Sollten Mängel vorliegen, nehmen vereidigte Bausachverständige und Fachanwälte diese auf und schätzen die Beseitigungskosten. Erkennt der Auftragnehmer die Mängel nicht an, kann ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit dem Gutachten ein "selbstständiges Beweisverfahren" bei Gericht beantragen. Das Gericht beauftragt dann einen Gutachter, der seinerseits die angezeigten Mängel beurteilt und die Beseitigungskosten schätzt. Auf dieser Grundlage erfolgt dann entweder eine Einigung, oder im schlimmsten Fall kann der Bauherr Klage bei Gericht einreichen.
Schätzungen zufolge werden knapp 20 Prozent aller Bauherren Opfer von Insolvenzen der Baufirma oder der auf der Baustelle beschäftigten Handwerker. Muss eine Baufirma Insolvenz anmelden, drohen dem Bauherrn große finanzielle Verluste - vor allem wenn der volle Kaufpreis bereits vorab bezahlt wurde. Deshalb sollten Bauherren niemals in Vorkasse treten.

Erste Alarmzeichen für Unregelmäßigkeiten im laufenden Betrieb können etwa Verzögerungen in verschiedenen Bauabschnitten (Rohbau, Dachdecken, Elektroinstallationen) sein. Werden die Versäumnisse gravierend, sollten Sie beim Amtsgericht erfragen, ob das Bauunternehmen bereits Insolvenz angemeldet hat.
Setzen Sie dem Bauträger, im Ernstfall auch dem Insolvenzverwalter, eine Frist zur Fertigstellung oder zur Nachbesserung. Dokumentieren Sie den augenblicklichen Zustand der Baustelle und der Bauausführungen möglichst detailgetreu, sodass die Ansprüche notfalls auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden können: Ziehen Sie einen Experten (Baugutachter oder Architekt) zu Rate. Benennen Sie möglichst neutrale Zeugen (also keine Familienmitglieder).
Um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen, sollten Bauherren den durch die Insolvenz entstandenen Schaden in der Insolvenztabelle oder im Insolvenzverzeichnis anmelden. Meist besteht für die Einzelperson jedoch nur wenig Hoffnung, dass diese Summe auch ersetzt wird - im Insolvenzfall werden andere Posten wie die Gehaltsansprüche der Mitarbeiter vorrangig behandelt.