Seitdem Hartz IV das Leben von Millionen Menschen in Deutschland bestimmt, kommt es immer wieder zu Fehlern in der Berechnung. Viele Betroffene ziehen vor Gericht, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Auch dieses Jahr scheint sich daran nichts zu ändern: Die Klagewelle ebbt nicht ab.
Rund 800.000 Klagen gingen seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 insgesamt bei den Sozialgerichten ein. Auch ein Jahr nach der Neuberechnung des Hartz-IV-Satzes ist die Klageflut ungebrochen: Allein im Sozialgericht in Berlin, dem größten Deutschlands, bearbeitet jeder der 127 Sozialrichter im Schnitt 445 Verfahren im Jahr. In knapp über der Hälfte der Fälle bekommen die Kläger zumindest teilweise recht.
Ein Erklärungsversuch: "Bei der Entwicklung von Hartz IV hat der Gesetzgeber die Lebenswirklichkeit nicht genügend berücksichtigt", sagt Angela Stein-Ulrich von der Arbeitslosenberatungsstelle in Neuss. Hinzu komme, dass viele Mitarbeiter in den Jobcentern oftmals falsche Entscheidungen träfen. "Viele sind Quereinsteiger und bearbeiten nach einer kurzen Fortbildung diese komplizierten Anträge. Da fehlt es verständlicherweise häufig an Fachkenntnissen", sagt sie.

Und tatsächlich sind viele Einzelfälle nicht einfach nur mit einem Standard-Formular abzuhandeln, die Bescheide in der Folge oft schwer verständlich oder fehlerhaft. Vor allem, wenn es um die Berechnungen in Bereichen gehe, die individuell sehr verschieden sein können, etwa bei den Mietkosten oder Krankheitsaufwendungen. Stein Ulrich: "Zum Teil kann man nicht nachvollziehen, wie sich die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet."
Was selbst für die Arbeitslosenberatungsstellen einige Zeit in Anspruch nimmt, ist für den Laien oft vollkommen unverständlich. Sie rät Betroffenen deshalb, innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Einspruch einzulegen, falls darin widersprüchliche Angaben enthalten sind oder der Betroffene glaubt, zu wenig Geld zu bekommen. Wer die Widerspruchsfrist verpasst hat, kann in begründeten Fällen einen Antrag auf Überprüfung stellen. So können Bescheide bis zu einem Jahr rückwirkend korrigiert werden.
Der Gang zu einer Beratungsstelle lohne sich auf jeden Fall, so Stein-Ulrich: "Bei einem Sozialverband oder einer Arbeitsloseninitiative bekommt man eine ehrliche Auskunft über seine Rechte und wird nicht in unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren hineingetrieben."
Wird der Widerspruch vom Jobcenter abgelehnt, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Obwohl man hierfür keinen Anwalt benötigt, sei es sinnvoll einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, rät Stein-Ulrich. Das Verfahren selbst ist kostenfrei.

Darüber hinaus steht Hartz-IV-Empfängern Prozesskostenhilfe zu. Diese übernimmt zum Beispiel die Kosten eines Anwalts, sollte der Betroffene nicht selbst dafür aufkommen können. Die Leistungen werden nur bewilligt, wenn ein Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Um sie zu beantragen, müssen umfangreiche Formulare ausgefüllt werden, die bei den Gerichten erhältlich sind. Angela Stein-Ulrich: "Eine Klage kann sich lohnen, auch wenn sie lange dauert. Geht sie positiv aus, werden Beträge auch rückwirkend gezahlt." Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie unbedingt abwarten, ob die Prozesskostenhilfe auch tatsächlich bewilligt wird. Bei einer Ablehnung des Antrags bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen.
Besonders häufig müssen die Sozialgerichte über die Kosten für die Unterkunft entscheiden. Dabei geht es meist um die Frage, welche Miete "angemessen" oder wann ein Umzug "erforderlich" ist, der von der Arbeitsagentur übernommen oder bewilligt werden muss.
Die Überlastung der Ämter führt dazu, dass die Antragsteller sehr lange auf die Bewilligung ihrer Bezüge warten müssen. In der Zwischenzeit häufen sich nicht selten Mietrückstände und Schulden an. "Im Gesetz steht, dass der Hilfebedürftige die ihm zustehende Sozialleistung umfassend und zügig erhält. Eine genaue Zeitangabe steht aber nicht drin", erklärt Stein-Ulrich. Mit Sicherheit sei damit aber nicht gemeint, dass ein Antrag ein halbes Jahr zur Bearbeitung brauche.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen, sollte der Antrag nicht in angemessener Zeit bearbeitet werden. Allerdings muss das Jobcenter dann die Akten dem Gericht vorlegen und kann sie also nicht bearbeiten. Es sei daher sinnvoll, zunächst nur mit einer Klage zu drohen, rät die Expertin. Mittellose Härtefälle haben die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine sogenannte einstweilige Anordnung zu beantragen. Wird ihr stattgegeben, ist das Jobcenter verpflichtet, schnell zu zahlen. Um schon im Vorfeld Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Unterlagen stets persönlich abgegeben und mit einer Eingangsbestätigung (Stempel) quittiert werden.
Während eines Verfahrens kann das Sozialgericht auch einen Erörterungstermin anberaumen, bei dem der Sachverhalt besprochen, aber keine Entscheidung im Sinne eines Urteils oder Beschlusses gefällt wird - meist mit der Absicht, einen Vergleich zu erzielen. "Im Grunde ist dies die Wunschlösung der Jobcenter", sagt Stein-Ulrich. "Allerdings erscheint dann nichts in der Statistik, da es zu keiner Grundsatzentscheidung gekommen ist." Von einer Einigung in einem Erörterungstermin können Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen also nicht profitieren.