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11. März 2010
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Autofahrer hält ein Knöllchen in den Händen. Quelle: dpa
Verkehrsvergehen können im Ausland sehr teuer werden.

Bußgeld-Check für Autofahrer

Europäische Vorschriften im Straßenverkehr

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte wissen: Vorschriften und Verkehrsregeln sind nicht in allen Ländern gleich, und Verstöße können teuer werden. Vor allem bei den Bußgeldern gibt es europaweit erhebliche Unterschiede.

 
 
 
 

Ganz wichtig ist, neben Ausweisen und Kraftfahrzeugschein, auch immer die grüne Versicherungskarte und einen europäischen Unfallbericht mit sich zu führen - am besten auch einen Schutzbrief.

 Quelle: dpa
dpa
Der EU-Führerschein ist nicht zwingend notwendig.

Alte Führerscheine noch gültig

Wiederholt kommen Deutsche mit ihren alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheinen bei Fahrzeugkontrollen im Ausland in Schwierigkeiten. Obwohl diese auch nach der Einführung des EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat gültig sind, kommt es immer wieder zu unrechtmäßigen Geldbußen. "Fakt ist, dass die alten Führerscheine auch im EU-Ausland gelten", erklärt Jaqueline Grünewald vom ADAC. Eine EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zur gegenseitigen Anerkennung. Wer sich gegen Beamtenwillkür absichern möchte, sollte dem Rat von Verbraucherschützern folgen und einen Textauszug der EU-Richtlinie in der jeweiligen Landessprache mit sich führen.

 

"Sollten Sie mit einem Bußgeld belegt werden, bezahlen Sie nur unter Vorbehalt und lassen sich die Zahlung quittieren", rät Grünewald. Der Grund sollte auf der Quittung nicht fehlen. Generell ist es aber besser, Ärger vorzubeugen, anstatt später mit anwaltlicher Hilfe gegen das Bußgeld vorzugehen und einen langwierigen Prozess in Kauf zu nehmen. Vorsicht: Ein Knöllchen kann es aber auch dann geben, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist. Frühestens 2020 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht. Der Umtausch des alten Führerscheins gegen die neue Plastikkarte ist deshalb noch nicht unbedingt nötig.

 

Europaweite strafrechtliche Verfolgung

Bis auf Österreich gilt für alle Länder, dass die Straftickets nicht nach Deutschland verfolgt werden können. Jedoch soll das so genannte Vollstreckungsabkommen voraussichtlich ab 2010 auch in anderen europäischen Ländern die Vollstreckung von Bußgeldern ermöglichen. Verkehrssünden im Ausland, die mit über 70 Euro geahndet werden, können dann strafrechtlich bis nach Deutschland verfolgt werden. Noch ist unklar, ob dies auch rückwirkend gilt.

Bußgeld im Ausland. Quelle: ZDF
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Knöllchen im Ausland direkt vor Ort bezahlen.

"Grundsätzlich sollte man für seine Fehler geradestehen", sagt Jacqueline Grünewald. Jedoch seien Verkehrssünder, die Post aus dem Ausland bekommen, nicht verpflichtet, auf den Bescheid zu reagieren. Wer nicht zahlt, muss allerdings mit Konsequenzen rechnen: Wird man erneut in dem betreffenden Land erwischt, muss man die ausstehenden Forderungen direkt begleichen, hinzu kommen meist noch Strafgebühren. Die Chancen, einer Nachzahlung zu entkommen, sind schlecht: In manchen Ländern hält die Polizei gezielt nach ausländischen Autos Ausschau, um diese zu überprüfen. Nicht selten wird das Auto sogar stillgelegt, bis die offene Rechnung beglichen ist.

 

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Inkasso-Unternehmen treiben Bußgelder ein

In bestimmten Ländern werden Inkasso-Unternehmen mit dem Eintreiben der Forderungen beauftragt. Nicht selten drohen die Unternehmen mit Gerichtsverfahren und spicken ihre Briefe mit klangvollen Begriffen wie "Strafmandat", "Bußgeld" oder "Aktenzeichen". Zusätzlich zu dem eigentlichen Bußgeld verlangen die Inkassobüros hohe Inkassogebühren. Die Masche scheint zu funktionieren: Nach Schätzungen des ADAC bezahlen rund 70 Prozent aller Betroffenen den Bescheid widerspruchslos.

 
 

Unterschiedliche Verjährungszeiten

Bei der Verfolgungsverjährung handelt es sich um den Zeitraum, in dem die Behörde das Vergehen des Verkehrssünders feststellen und ihn darüber in Kenntnis setzen muss. In Italien beispielsweise, müssen die Behörden den Verkehrssünder innerhalb von zwei Jahren ausfindig machen und ihm den Bußgeldbescheid zuschicken. In Frankreich muss dies innerhalb eines Jahres geschehen. Gelingt dies nicht, wird der Fall zu den Akten gelegt.

 

Die Vollstreckungsverjährung setzt ein, sobald der Verkehrssünder festgestellt und benachrichtigt wurde. In Italien beispielsweise, beträgt dieser Zeitraum höchstens fünf Jahre. In Spanien wird nach der Schwere des Vergehens abgewogen. In Frankreich werden zwei Jahre angesetzt.

EXTERNE LINKS

Alle Papiere mitnehmen

Die früher benötigte Doppelkarte ist heute keine Pflicht mehr. Sie empfiehlt sich aber trotzdem, da alle wichtigen Fahrzeug- und Versicherungsdaten darauf vermerkt sind. "Grundsätzlich müssen dennoch alle Papiere über Fahrzeug, Anhänger oder Wohnwagen mitgenommen werden", erklärt Jaqueline Grünewald. Dies gilt auf jeder Autofahrt, denn Fahrzeugkontrollen beschränken sich nicht nur auf den Grenzübertritt, sie können auch innerhalb des Aufenthaltslandes stattfinden.

 

Wer im Ausland einen Mietwagen bucht, sollte zusätzlich eine so genannte Mallorca-Police abschließen. "Hintergrund ist, dass ausländische Autovermieter oft zu niedrige Deckungssummen anbieten, um größere Schäden abzudecken. Eine Mallorca-Police soll den Mieter vor einer Kostenübernahme schützen", so die Expertin. Buchungen von Deutschland aus werden meist automatisch mit höheren Deckungssummen abgeschlossen.

 

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Licht anschalten ist Pflicht

Eine Ganzjahres-Lichtpflicht gibt es in Polen, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn. Österreich hatte die Lichtpflicht bereits eingeführt, sie wurde in diesem Jahr jedoch wieder abgeschafft.

 
 Quelle: dpa
dpa
Handy am Steuer wird auch im Ausland teuer.

Verschiedene Vorschriften

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Alkohol am Steuer teilweise härter bestraft werden als in Deutschland. Alkoholsünder werden vor allem in Skandinavien und in den osteuropäischen Ländern kräftig zur Kasse gebeten. Teilweise wird auch das Einkommen des Verkehrssünders als Bemessungsgrundlage für das Bußgeld herangezogen. Wer in Italien 50 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit mindestens 390 Euro Bußgeld rechnen, in Großbritannien können dafür bis zu 6500 Euro fällig werden.

 

Keinen Spaß verstehen die Italiener, Spanier, Österreicher und Niederländer bei falschem Parken. "Wo es bei uns ab fünf Euro losgeht, wollen die Ordnungshüter im Ausland richtig viel Geld sehen", sagt Grünewald. Parksünden im Ausland werden oft mit der Parkkralle bestraft: Wer nicht direkt vor Ort für sein Vergehen geradesteht, kommt mit seinem Auto nicht mehr weiter.

 

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Pannenweste verpflichtend mitzuführen

In vielen EU-Ländern ist das Tragen von Pannenwesten außerhalb des Wagens Pflicht, unter anderem etwa in Spanien, Portugal, Italien oder Österreich. Wer zum Beispiel in Belgien ohne Weste erwischt wird, muss unter Umständen bis zu 1300 Euro zahlen. Die Anschaffung der Westen ist nicht teuer und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

 
 

Falschparken im Ausland

Autofahrer sollten sich darauf einstellen, dass Parkplätze im Ausland oft anders gekennzeichnet sind als in Deutschland. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass man sich allein auf die Bordsteinmarkierung verlassen muss. So bedeutet etwa in Italien eine schwarz-gelbe Markierung "Parken verboten", bei grüner Markierung ist das Parken nur an Werktagen zu bestimmten Zeiten nicht erlaubt. Blau steht in Italien für gebührenpflichtiges Parken, und bei einer weißen Markierung ist das Parken gratis. Wer sich Ärger ersparen will, sollte sich also im Vorfeld informieren.

 

Übrigens: Während des Fahrens mit dem Handy zu telefonieren, ist fast überall verboten - außer in Schweden. Wer zum Beispiel in Italien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt mindestens 155 Euro Strafe.