Wer oft mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist, weiß, dass Parkplätze häufig Mangelware sind. Und wer sein Auto falsch abstellt, riskiert abgeschleppt zu werden. Doch nicht nur von öffentlicher Hand werden falsch geparkte Wagen abgeschleppt: Experten beobachten, dass der Abschleppdienst immer öfter von Privatpersonen bestellt wird. Doch dürfen sie ohne Weiteres Falschparker abschleppen lassen?
Wer seinen Wagen nur mal eben zum Brötchenholen in der Einfahrt eines Wohnhauses abstellt, dem droht unter Umständen eine saftige Rechnung.
Denn egal ob Kundenparkplatz, Garage oder Hauseinfahrt: Wird der Wagen von einem Privatgrundstück entfernt, muss sich das Abschleppunternehmen nicht an die ortsüblichen Tarife halten, die von öffentlicher Hand in Absprache mit den Unternehmen festgelegt wurden. In solch einem Fall machen die Unternehmen ihre Preise selbst - und das kann durchaus doppelt so teuer werden, wie das Abschleppen an einem öffentlichen Ort.

Doch vielen ist nicht bewusst, dass nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch Privatpersonen die Anweisung zum Abschleppen geben dürfen: "Im Rahmen des Selbsthilferechts ist dies möglich", bestätigt Elke Hübner vom ADAC. Schließlich habe jeder Parkplatzbetreiber das Recht zu bestimmen, dass beispielsweise Kunden eines Supermarkts nur eine gewisse Zeit auf dem Parkplatz stehen dürfen. Er muss aber mit Schildern darauf hinweisen. "Der Privatmann muss dann die Kosten des Abschleppens vom Falschparker zurückverlangen." Nicht selten landen solche Fälle aber vor Gericht.
Speziell zum Abschleppen auf dem Supermarktparkplatz hat es in der Vergangenheit mehrere Urteile gegeben. So sah es das Berliner Kammergericht zum Beispiel als rechtens an, dass ein Auto vom Kundenparkplatz abgeschleppt, zurückbehalten und der Abstellort so lange verschwiegen wurde, bis die Abschleppkosten bezahlt waren. Im konkreten Fall hatte eine Berlinerin ihren Wagen auf einem Supermarktparkplatz abgestellt und war statt zum Einkaufen ins Fitness-Studio gegangen. Sie hatte das Schild missachtet, auf dem darauf hingewiesen wurde, dass das Parken nur für Kunden und nur für eine Stunde mit Parkscheibe erlaubt ist. Nur gegen Zahlung von 261 Euro sollte die Falschparkerin erfahren, wohin ihr Auto gebracht wurde. Zusätzlich wurden ihr weitere Unkosten des Abschleppunternehmens in Rechnung gestellt - zu Recht, wie die Richter befanden.

Ein dringender Termin steht an, doch das eigene Auto ist zugeparkt: Selbst wenn eindringliches Hupen nichts hilft, sollte der Abschleppdienst nicht auf eigene Faust gerufen werden, rät die Expertin. Schließlich müssten die Kosten dafür zunächst selbst getragen werden - und das Geld von dem Falschparker später zurückzubekommen, sei oft schwierig. "Rufen Sie in solchen Fällen bei der Stadt an! In jeder Kommune gibt es eine entsprechende Service-Nummer vom Ordnungsamt. Erreichen Sie dort niemanden, können Sie auch bei der Polizei anrufen", sagt Hübner.
Geben Sie die Verantwortung an die Stadt ab, ist dies längst noch kein Freibrief, unliebsame Parkplatzbesetzer beseitigen zu können. Denn Ordnungsamt und Polizei entscheiden nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Wenn Sie etwa Ihren Wagen anderweitig parken können, wird kein Abschleppunternehmen geschickt. Wohnen Sie aber in einem Gebiet mit wenigen Parkplätzen oder haben Sie einen wichtigen Termin und müssen dringend wegfahren, wird meist umgehend ein Abschleppwagen beordert.
Sollten Sie selbst falsch parken, droht Ihnen zunächst ein Verwarnungsgeld. Danach entscheiden die Ordnungshüter, ob der Wagen abgeschleppt werden muss. Steht er zum Beispiel auf einem Behinderten-Parkplatz, in einer Feuerwehrzufahrt oder blockiert er den Verkehr, wird sofort abgeschleppt. Parkzeit beachten: Wird die zulässige Parkzeit auf städtischen Parkplätzen um mehr als zwei Stunden überschritten, kann das Auto abgeschleppt werden.