Viele Haushaltshilfen in Deutschland sind nicht angemeldet. Damit bewegen sie sich auf höchst dünnem Eis, denn bei Schwarzarbeit drohen empfindliche Strafen. Was also gilt es zu beachten, wenn man eine Haushaltshilfe beschäftigen möchte? Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen, um sich nicht strafbar zu machen?
Für den Arbeitgeber relativ einfach und kostengünstig ist die Anmeldung einer Putzhilfe bei der Minijob-Zentrale. Putzen gilt als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung, damit handelt es sich um einen Minijob im Privathaushalt. Dafür gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zusammen ein einseitiges Formular ausfüllen, den sogenannten Haushaltsscheck. Arbeitnehmer verdienen in einem Minijob brutto für netto.
Ein weiterer Vorteil der Anmeldung: Hat der Minijobber einen Unfall im Haushalt, ist der Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen geschützt und die Hilfe abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann für Behandlungs- und Rehakosten auf.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu dem Entgelt niedrige Pauschal- abgaben in Höhe von 14,27 Prozent. Er kann aber 20 Prozent der gesamten Kosten von der Einkommensteuer abziehen (maximal 510 Euro pro Jahr). Verdient der Minijobber zum Beispiel 150 Euro im Monat, betragen die Abgaben für den Arbeitgeber monatlich 21,41 Euro für Steuern und Sozialversicherung (insgesamt 171,41 Euro). 34,28 Euro können jedoch von der Einkommensteuer abgezogen werden. Das macht ein Plus von 12,87 Euro. Er zahlt also insgesamt 137,13 Euro.
Zwar muss man als Arbeitgeber kein Gewerbe anmelden (dafür existiert die Ausnahmeregelung des Minijobs). Trotzdem wird aus dem Privathaushalt ein ganz normaler Arbeitgeber mit ganz normalen Rechten und Pflichten. Das gleiche gilt für die Arbeitnehmer.
So haben zum Beispiel Minijobberinnen im Haushalt ein Recht auf bezahlten Urlaub. Das heißt: Die Wohnung bleibt dreckig und die Putzhilfe muss trotzdem bezahlt werden. Dasselbe gilt auch bei Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschaft. Allerdings können sich Arbeitgeber das Geld von der Minijobzentrale teilweise (bei Krankheit) oder ganz (bei Schwangerschaft/ Mutterschaft) erstatten lassen.
In bestimmten Fällen kann die Putzhilfe nicht als Minijobberin im Privathaushalt angemeldet werden. Wenn sie zum Beispiel für eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft das Treppenhaus putzt, oder aber wenn zum Beispiel eine Friseurin die Putzhilfe nicht nur zu Hause, sondern auch in ihrem Laden putzen lassen möchte, gilt nicht das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren. Auch die Sozialabgaben sind deutlich höher. In Zweifelsfällen informiert darüber die Minijobzentrale.
Auf jeden Fall sollte man sich von seiner Haushaltshilfe unterschreiben lassen, dass sie keine weiteren Jobs hat, beziehungsweise nicht über der Verdienstgrenze von 400 Euro pro Monat liegt, denn sonst drohen dem Arbeitgeber unter Umständen Nachzahlungen wie etwa von Sozialversicherungsbeiträgen.

Verdient eine Putzhilfe (alle ihre Jobs zusammen genommen) deutlich mehr als 400 Euro, kann sie auch als ganz normale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte angemeldet werden. Allerdings wird das teuer. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen zahlen, die Putzhilfe außerdem natürlich Steuern. Der Stundenlohn für eine legale, sozialversicherungspflichtige Putzhilfe liegt deswegen deutlich höher. Dazu kommt, dass die Anmeldung der Putzhilfe und die Pflicht zum Erstellen monatlicher "Beitragsnachweise" ein beachtlicher formaler Aufwand für den Arbeitgeber ist.
Wer nichts mit solchen Formalien zu tun haben möchte, beauftragt am besten eine selbständige Putzfrau oder ein Dienstleistungsunternehmen. Die müssen sich um alles alleine kümmern: Gewerbeschein, Krankversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Einkommenssteuern und Mehrwertsteuer, eventuell auch um Pflichtbeiträge zu Handels- oder Handwerkskammer und Ähnliches. Auch hier liegt es auf der Hand, dass der Stundenlohn deutlich höher sein muss als bei einer schwarz arbeitenden Putzhilfe. Für Arbeitgeber, die Steuern zahlen, gibt es einen Trost. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten für eine Putzhilfe können Arbeitgeber von ihrer Steuerschuld abziehen.
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Putzhilfe eine Arbeitserlaubnis besitzt. Bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe, die sich illegal in Deutschland aufhält, drohen dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten. Im schlimmsten Fall muss er die Abschiebung der Putzhilfe bezahlen, das können schnell mehrere Tausend Euro werden.
Bei Schwarzarbeit drohen empfindliche Sanktionen. Zum einen müssen die Abgaben zur Sozialversicherung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgezahlt werden und zwar in voller Höhe durch den Auftraggeber/Arbeitgeber. Gleichzeitig kann sie eine Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und auch eine Steuerhinterziehung darstellen. Gleichzeitig drohen empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Konsequenzen kann ein Unfall haben. Dann müssen Arbeitgeber der verletzten Putzhilfe neben den Heilbehandlungskosten (zum Beispiel für Arzt, Krankenhaus, Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel), unter Umständen auch eine lebenslange Unfallrente zahlen. Im Übrigen gilt das nicht nur, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung des Arbeitgebers verunglückt, sondern auch schon auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit für die Unfallversicherungsträger, die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Folge von Schwarzarbeit durch den Unternehmer von Schwarzarbeit erstatten zu lassen.
Unabhängig davon, dass Schwarzarbeit illegal ist, wird diese unter anderem auch dann zum Problem, wenn sich herausstellt, dass die Putzhilfe mitsamt Hausschlüssel, Schmuck, Computern oder sonstigen Wertgegenständen verschwindet. Ein Arbeitgeber, der damit zur Polizei geht, kann sich dann gleich mit anzeigen. Zudem: Werden Ausländer illegal beschäftigt, so müssen die Auftraggeber sogar die Abschiebekosten tragen.
Zwar gibt es keine "Haushaltspolizei", die vermeintliche Schwarzarbeiter überwacht. Denn das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem Grundgesetz bleibt unangetastet. Die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" bei der Zollverwaltung orientiert sich beim Einsatz ihrer Kapazitäten an der Schadenshöhe und ermittelt deshalb vordringlich im gewerblichen Bereich. Private Haushalte werden selten zur Zielscheibe von Ermittlungen. Zu sicher fühlen sollte man sich allerdings nicht.
Denn natürlich werden auch private Haushalte kontrolliert - meist nach einem Hinweis. Aber vor allem aus den oben genannten Gründen der Sicherheit für den Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist es wichtig, seine Putzhilfe anzumelden.