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21. März 2010
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Hausmeister im Klassenzimmer einer Schule. Quelle: dpa-bildfunk
Nebenjob Hausmeister: Vielen Senioren reicht die Rente nicht.

Der Minijob zur Rente

Verdienstgrenzen beachten, um Abzüge zu vermeiden

Bei einigen Senioren reicht die Rente gerade einmal für ein Leben am Existenzminimum. Da verdient sich so manch rüstiger Rentner gerne ein paar Euro dazu. Doch Vorsicht: Arbeitswillige müssen gewisse Verdienst-Höchstgrenzen beachten, sonst gefährden sie ihre sauer verdiente Rente.

 
 
 
 

Um sich über Wasser halten zu können, nehmen immer mehr Rentner einen Nebenjob an. Doch wer unter 65 ist, muss eine Verdiensthöchstgrenze einhalten. Diese liegt bei 400 Euro brutto im Monat. Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden: Bis zu 800 Euro sind dann erlaubt. Wer die Grenze regelmäßig einhält, muss keine Abzüge fürchten.

 

Ist abzusehen, dass der Nebenverdienst regelmäßig über der Höchstgrenze liegt, gibt es die Möglichkeit, auf einen Teil seiner Rente zu verzichten. Die Renten eines so genannten Teilrentners werden dann als Drittel-, Halb-, oder Zweidrittelrente ausgezahlt - je höher der Nebenverdienst, umso niedriger fällt die Teilrente aus. Sinkt der Nebenverdienst wieder unter die Grenze von 400 Euro, sollte dies umgehend gemeldet werden, damit die Rente wieder in voller Höhe ausgezahlt werden kann.

 

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Viele müssen hinzuverdienen

Steuerfachwirtin Heike Calaminus vom Lohnsteuerhilfeverein weiß, dass viele Rentner sich schämen, die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen und sich lieber etwas dazuverdienen. Die Motive sind unterschiedlich: Wer zum Beispiel wegen einer Selbstständigkeit nicht kontinuierlich eingezahlt hat, muss mit einer entsprechend niedrigeren Rente rechnen. Auch bleiben den Frauen, die Kinder großgezogen haben, kaum Möglichkeiten, die Rentenlücke zu schließen. Ebenso sind Rentner, die ihr Leben lang nur im Niedriglohnbereich arbeiteten, meist auf einen Hinzuverdienst angewiesen.

 
Rentner am Computer. Quelle: mev
mev
Ein Nebenjob zur Rente? Hinzuverdienst-grenzen beachten!

Unterschiedliche Grenzen

"Wie viel man zu einer gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne die Rentenzahlung zu gefährden, hängt vom Alter des Rentners und der Art der Rente ab", erklärt Thomas Eberl vom Sozialverband Deutschland. Es gibt daher noch weitere Bestimmungen, die Nebenvererdienste der Rentner regeln. So gelten Sonderregelungen für Senioren, die nicht mehr voll erwerbsfähig sind. Eine Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist.

Auch hier muss der Rentner die Hinzuverdienstgrenze einhalten, ansonsten werden Abzüge fällig. Bei voller Erwerbsminderung darf der Hinzuverdienst ebenfalls nicht über 400 Euro liegen. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird die Verdienstgrenze individuell festgelegt. Gemeinsam ist beiden Rentenformen, dass diese Einschränkungen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten. Danach sind keine Einkommensgrenzen zu beachten, weil dann die Regelaltersrente gezahlt wird.

 

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Witwen- und Waisenrente: Freibeträge erhöht

Bei der Witwen- und Waisenrente spricht man nicht von Hinzuverdienst, sondern von Einkommensanrechnung. Eigenes Einkommen wird grundsätzlich zu 40 Prozent auf den Rentenanspruch angerechnet, soweit dieses Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt:

Ab dem 1.7.2009 gelten folgende Anrechnungsfreibeträge: Bei der Witwenrente betragen diese monatlich im Westen 718,01 Euro und im Osten 637,03 Euro. Bei der Waisenrente betragen diese monatlich im Westen 478,72 Euro und im Osten 424,69 Euro.

 
Rentner-Figurchen auf Euro-Scheinen. Quelle: imago
imago
Rente aufstocken: Ab 65 ohne Grenzen erlaubt

Keine Rentenabzüge ab 65

Für Rentner über 65 Jahre ist ein Hinzuverdienst ohne Einschränkungen möglich. Egal, ob ein Mini-Job aufgenommen oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird - eine Kürzung der Rente wird nicht vorgenommen. Allerdings kann seit dem 1. Januar 2005 das Alterseinkünftegesetz greifen. Demnach muss das Einkommen eines ledigen Rentners versteuert werden, sobald es den individuellen Freibetrag übersteigt.

 

Zur Berechnung des Einkommens werden nur die Einkünfte aus Arbeit berücksichtigt. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitaleinkünfte sind gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Informieren Sie sich am besten vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit bei der Rentenversicherung über Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze. Nähere Auskünfte erteilt auch das Finanzamt, der Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe. Dort schlägt eine Rundum-Beratung mit insgesamt rund 100 Euro zu Buche.

 

Nebenjob mitteilen

Kosten für die Krankenkasse werden für Rentner ab 65 in der Regel erst fällig, wenn der Verdienst die 400-Euro-Grenze eines Minijobs überschreitet. Allerdings handelt es sich dann um ermäßigte Beiträge. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen selbst keine Beiträge entrichtet werden: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag.

 

Einen Nebenjob sollten Rentner unter 65 Jahren in Form einer Änderungsmitteilung melden (wie bei einer Änderung der Anschrift). Für Altersrentner über 65 ist die Mitteilung eines Nebenjobs nicht erforderlich. Im Rentenbescheid sind die individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten aufgelistet.

 

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Weitere Informationen

Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erteilen weitere Auskünfte. Informationen gibt es auch unter der bundesweit kostenlosen Servicenummer 0800 -10 00 480 70.

 
 
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