Manchmal geht es blitzschnell und das Leben ändert sich von einer Sekunde auf die andere. Ein Autounfall etwa kann schlimme gesundheitliche und auch finanzielle Folgen haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt und die Betroffenen in einen zermürbenden Rechtsstreit zwingt.
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät und schwere gesundheitliche Schäden davonträgt, dessen Leben ändert sich von jetzt auf gleich. Stellt sich dann auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers quer und verweigert die Zahlung, bedeutet dies meist den finanziellen und seelischen Ruin der Geschädigten.

Die Versicherer mäkeln, zweifeln an und verweigern die Zahlung: Dass Probleme bei der Schadensregulierung kein Einzelfall sind, weiß Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Uns erreichen immer wieder Beschwerden, selbst wenn die Sachverhalte eindeutig sind und es auf der Hand liegt, dass der Versicherer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nachkommen muss."
Die Verbraucherschützerin vermutet, dass hinter den Einwänden der Versicherer häufig nichts weiter als eine Hinhaltetaktik steckt: "Jeder Tag, den die Versicherung hinauszögern kann bevor sie zahlt, spart dem Unternehmen Geld", so Weidenbach. Vor allem bei größeren Summen gebe es Probleme mit der Schadensregulierung.
Unter Schadenersatz versteht man den Ausgleich des messbaren Schadens, also Krankenhauskosten, Reha-Kosten oder den Ausgleich des Arbeitsausfalls. Den Schadenersatz machen die Krankenkassen oder auch die Rentenversicherer gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Bei Personenschäden haben hierbei vor allem Freiberufler ein Problem, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Schmerzensgeld kommt hingegen bei immateriellen Schäden zum Tragen, also bei Schmerzen, körperlichen Einschränkungen und bei Beschneidung der Lebensqualität. Psychische Belastungen betreffen ebenfalls den Bereich des Schmerzensgeldes.

Nicht selten gibt es Streit, wenn es ums Schmerzensgeld geht. Denn die erlittenen Schmerzen sind oft nur schwer nachweisbar. Das Grundproblem: Der Geschädigte trägt die Beweislast. Bei Personenschäden sind mehrere Gutachten nötig, auf die meist Gegengutachten der Versicherungen folgen.
Von der eigentlichen Verletzung auf den materiellen Gegenwert der Beeinträchtigung zu schließen, sei meist eine höchst schwammige Angelegenheit, so Weidenbach. So sei es schon schwierig genug, einen hieb- und stichfesten Beweis zu führen, dass etwa chronische Kopfschmerzen von einem Schleudertrauma herrühren. Zu beurteilen, wie stark die Kopfschmerzen dann das tägliche Leben beeinträchtigen, sei ungleich schwerer.
"Je höher die Schadenssumme, desto eher machen die Versicherungen Probleme", weiß Elke Weidenbach. Deshalb sollte man sich juristisch beraten lassen, sobald es um höhere Summen geht. Die Verbraucherzentralen bieten zum Beispiel eine so genannte Erstberatung durch einen Anwalt an. Meist müssen die Ansprüche jedoch gerichtlich durchgesetzt werden. Der Ombudsmann ist bei Fällen, in denen Ansprüche Dritter gegenüber einer Versicherung geltend gemacht werden, keine Anlaufstelle.
Es empfiehlt sich, seine Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. Lehnt eine Versicherung eine Schadensregulierung ab, besteht eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der Widerspruch eingelegt werden muss. "Im eigenen Interesse sollte man dies besser zügig erledigen", rät Elke Weidenbach, denn schließlich dauerten gerichtliche Verfahren ohnehin lange genug. Um seine eigene Position zu stärken, sollte man die Beweislage durch Gutachten sichern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der behandelnde Arzt in der Krankenakte alles vollständig dokumentiert. Geht es um große Summen, die vor Gericht verhandelt werden, ist anwaltlicher Beistand unerlässlich.