Schlechte Nachrichten für Rentner. Seit 2009 meldet ein Kontrollsystem mit Hilfe der Identifikationsnummern die Einkünfte aller Rentner an die Finanzämter. Da seit 2005 eine verschärfte Besteuerung der gesetzlichen Renten gilt, ist mit Steuer-Nachzahlungen zu rechnen. Besonders Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente, Rentner mit Zusatzeinkünften und Rentner, die mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind, sind betroffen.
Seit Sommer 2008 wurden die "persönlichen Identifikations-Nummern" an alle Bundesbürger verschickt. Selbst Kinder bekamen eine zugeteilt. Die Nummern sollen ein Leben lang gelten und den Informationsfluss zwischen Bürgern und Behörden erleichtern. Das gilt vor allem in Steuer-Angelegenheiten. Für Rentner hat das schwer wiegende Konsequenzen: Denn mit Hilfe der Steuer-ID nahm im Herbst 2009 ein Kontrollsystem seine Arbeit auf, mit dem das Finanzamt die Einkünfte jedes einzelnen Rentners erfährt. Durch das System bekommen die Finanzbeamten schnell heraus, welche Rentner Steuern (nach-)zahlen müssen. Betroffen sind vor allem drei Gruppen von Rentnern:
Die Besteuerung der Renten wurde bereits 2005 deutlich verschärft. Das heißt nicht, dass seitdem alle Rentner Steuern zahlen müssen, aber eben doch etliche. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass deutlich mehr als drei Millionen Rentner-Haushalte Steuern zahlen müssen. Davon waren rund zwei Millionen Haushalte bereits vor 2005 betroffen, etwa 1,3 Millionen Rentner-Haushalte sind hinzugekommen. Tendenz steigend. Im Durchschnitt müssen die betroffenen Haushalte 500 Euro zusätzlich an Steuern zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium.
Wer eine überdurchschnittlich hohe gesetzliche Rente bezieht, muss damit rechnen, dass er tatsächlich Steuern zahlen muss. Ein lediger Rentner, der 2010 in den Ruhestand gegangen ist, muss Steuern zahlen, wenn er mehr als 1400 Euro gesetzliche Rente im Monat bezieht. Das sind im Jahr knapp 17.000 Euro. Generell können Sie sich am Grundfreibetrag orientieren, wenn Sie sich fragen, ob Sie auf Ihre Rente Steuern zahlen müssen. Der Grundfreibetrag gilt steuerrechtlich als das Existenzminimum jedes Steuerzahlers, das nicht besteuert werden darf. Er liegt 2010 bei 8004 Euro im Jahr für Ledige und bei 16.008 Euro für Ehepaare.
Zur vereinfachten Berechnung nehmen Sie Ihre gesetzliche Rente und multiplizieren sie mit Ihrem Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Kalenderjahr Ihres Renteneintritts. 2005 lag er bei 50 Prozent. Er steigt jedes Jahr für die jeweils neuen Rentner um zwei Prozentpunkte. Wer 2010 in den Ruhestand ging, hat einen Besteuerungsanteil von 60 Prozent. Von dem Ergebnis ziehen Sie die Pauschbeträge und Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis vergleichen Sie mit dem Grundfreibetrag. Liegt es niedriger, müssen Sie keine Steuern zahlen. Ist es höher, sind Steuern fällig. Da sich der Besteuerungsanteil nach dem Kalenderjahr des Renteneintritts richtet, liegen die Grenzen für Senioren, die früher in Rente gegangen sind, höher, für Senioren, die später in den Ruhestand gehen, aber niedriger.
Wer eine Betriebsrente oder eine private Zusatzrente bezieht, höhere Zinseinnahmen hat, Mieten einnimmt oder über andere Einkünfte verfügt, muss in vielen Fällen Steuern zahlen. Solche Rentner trifft die neue Besteuerung härter als solche, die nur eine gesetzliche Rente bekommen. Das hat zur Folge, dass ausgerechnet diejenigen, die für das Alter zusätzlich vorgesorgt haben, steuerlich mehr belastet werden.
Das liegt noch nicht einmal an der Besteuerung der Zusatzrenten selbst, denn die ist kaum verändert worden, sondern an der verschärften Besteuerung der gesetzlichen Rente. Diese Verschärfung hat einen regelrechten Fahrstuhleffekt ausgelöst: Dadurch, dass nicht mehr 27 Prozent (bei Renteneintritt mit 65 Jahren), sondern 50 (oder mehr) Prozent der gesetzlichen Rente der Besteuerung unterworfen sind, werden die Gesamteinkünfte über die Freibetragsgrenze gehoben. Das betrifft rund 900.000 Rentner-Haushalte, schätzt das Bundesfinanzministerium. Angenommen, ein lediger Senior bezieht 1000 Euro gesetzliche Rente pro Monat und hat außerdem 400 Euro Mieteinkünfte monatlich, dann hat er insgesamt auch nur 1400 Euro im Monat. In dieser Konstellation werden aber Steuern fällig. Der Beispielrentner muss rund 175 Euro im Jahr an Einkommensteuern zahlen.
Wenn der eine Ehe-Partner noch arbeitet, der andere aber schon in Rente gegangen ist, müssen in der Regel sowieso Steuern gezahlt werden. Schon allein wegen des Einkommens des berufstätigen Ehe-Partners. Seitdem die gesetzliche Rente schärfer besteuert wird, ist die Steuerbelastung solcher Ehepaare gestiegen.
Hier kommt es zu einem ähnlichen Fahrstuhl-Effekt wie bei den Zusatzrenten. Wenn ein Standard-Rentner mit einer Arbeitnehmerin verheiratet ist, die im Jahr 30.000 Euro Brutto-Gehalt hat, dann muss dieses Ehepaar durch die Verschärfung der Besteuerung der gesetzlichen Rente im Jahr mehr als 1100 Euro zusätzlich an Steuern zahlen.
Nicht betroffen sind zurzeit noch Senioren mit einer niedrigen oder durchschnittlichen gesetzlichen Rente, die keine oder nur geringe zusätzliche Einkünfte haben, etwa aus einem Minijob. Auch der Standard-Rentner mit rund 14.300 Euro gesetzlicher Rente im Jahr muss nichts an den Fiskus zahlen. Das ändert sich erst in rund zehn Jahren, vorausgesetzt, die Renten werden regelmäßig erhöht. Dann werden auch die Standard-Rentner etwas Steuern zahlen müssen. Zurzeit ist der größte Teil der Rentner noch nicht betroffen.
Knapp drei Viertel aller Rentner-Haushalt müssen erst einmal keine Steuern zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Klarheit für den einzelnen Rentner allerdings wurde bislang nicht geschaffen, denn die Finanzbehörden wurden nicht von sich aus aktiv. Das ändert sich mit der Steuer-ID. Wegen dieser verzögerten Information kann es zu Steuernachforderungen kommen.
Im Oktober 2009 nahm das Meldesystem seine Arbeit auf - und das funktioniert folgendermaßen. Ein Rentner kann verschiedene Leistungen erhalten:
Die gesetzlichen, die betrieblichen und die privaten Rentenzahlungen müssen von den Institutionen an eine Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Dort werden die Daten erfasst, mit Hilfe der neuen persönlichen Identifikations-Nummern sortiert und an die Landes-Finanzbehörden weitergeschickt. Von dort gehen die Informationen an die einzelnen Finanzämter vor Ort. Dadurch weiß jedes Finanzamt über die Einkünfte jedes Rentners in seinem Bezirk Bescheid. Anfang 2010 beginnen die Finanzbehörden betroffene Rentner anzuschreiben.
Seit vergangenem Jahr wird die Abgeltungssteuer erhoben, so dass die Steuern direkt abgezogen werden. Mieteinnahmen sind dem Finanzamt in der Regel bekannt, weil die meisten Vermieter die Möglichkeiten nutzen, Kosten steuerlich geltend zu machen. Bestimmte Betriebsrenten, die direkt vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt werden, werden über die Lohnsteuerkarte besteuert.