Nicht nur die Bundesagentur für Arbeit sah sich letzte Woche mit einem massiven Datenschutz-Problem konfrontiert. Auch die Bahn, die Telekom und die Postbank wurden in jüngster Vergangenheit mit einem Datenskandal in Verbindung gebracht. Viele Verbraucher sind verunsichert: Wem kann man seine persönlichen Daten noch anvertrauen?
Vermerke über Suchtkrankheiten, schwierige Familienverhältnisse und Schulden - allesamt festgehalten in einem Computersystem, auf das 100.000 Mitarbeiter bundesweit Zugriff haben: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte letzte Woche seine Bedenken bezüglich eines neuen Informationssystems der Arbeitsagenturen geäußert. Er sah das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt. Das Programm verhindern konnte er aber nicht.
Ein ähnlicher Fall in einem anderen Unternehmen sorgte in der vergangenen Woche ebenfalls für Schlagzeilen: Nach Informationen von Stiftung Warentest gewährt die deutsche Postbank Tausenden von freien Handelsvertretern Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden. Die Eingabe des Namens und des Geburtsdatums genügt, um neben dem Kontostand auch alle Kontobewegungen sichtbar zu machen.

Meist dringt nur die Spitze des Eisbergs aller Vorfälle an die Öffentlichkeit. Denn der Missbrauch persönlicher Daten fängt schon in viel kleinerem Rahmen an, etwa beim unrechtmäßigen Verkauf von Adressen und Telefonnummern. Das Geschäft mit den Daten ist legal - aber nur, wenn der Verbraucher der Weitergabe zugestimmt hat. Nicht selten erhalt man dubiose Werbeanrufe von Firmen, mit denen man noch nie etwas zu tun hatte - und das obwohl die Strafen für illegale Telefonwerbung erst dieses Jahr verschärft wurden.
Viele Callcenter beziehen die Telefonnummern ihrer Opfer über Firmen, die mit diesen Daten handeln. Prüfen Sie deshalb genau, wem Sie Ihre Daten anvertrauen und worin genau Sie einwilligen, wenn Sie etwas unterschreiben. Genauso können jene Daten, die Sie am Telefon herausgeben, wieder an Dritte weiterverkauft werden. Überlegen Sie also genau, wem Sie welche Angaben machen. Geben Sie grundsätzlich so wenige persönliche Daten wie möglich preis. Ihre Bankverbindung sollten Sie am Telefon niemandem anvertrauen.

Wer erst einmal Ihre Kontodaten in die Finger bekommt, kann sich auch an Ihrem Geld bedienen. "Wichtig ist, Kontobewegungen zu kontrollieren. Also lassen Sie sich regelmäßig Ihre Kontoauszüge ausdrucken. Stellen Sie eine unberechtigte Abbuchung fest, sollte bei der Bank umgehend eine Rückbuchung verlangt werden", rät Bettina Gayk. Außerdem empfiehlt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit der Ursprung der Abbuchung geklärt werden kann, Strafanzeige zu erstatten, damit festgestellt werden kann, welche Stellen oder Unternehmen Kontodaten missbräuchlich verwenden. "Es ist häufig ein Katz-und-Maus-Spiel. Die Firmen schließen schnell und gründen sich unter neuem Namen wieder", so Bettina Gayk.
Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass persönliche Daten leicht in so genannten Kundenbindungssystemen wie Payback oder bei Lifestyle-Fragebögen oder dank Preisausschreiben gesammelt werden - mit Einwilligung des Verbrauchers. Man kann sich dagegen wehren, indem man der Nutzung seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken widerspricht. Generell rät die Datenschützerin: "Gehen Sie mit Ihren Daten so sparsam wie möglich um - vor allem am Telefon und im Internet!"
![Vorhängeschloss an einer Tastatur. [M] Quelle: dpa,imago](/ZDFheute/s_img/22/0,6994,7100822-render-O2-,00.jpg)
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt, nicht gleich alle Fragen von Behörden oder Firmen zur eigenen Person zu beantworten, sondern sich über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung aufklären zu lassen. Überlegen Sie auch, ob Sie für Werbung und Marketing Ihre persönlichen Daten freigeben wollen. Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn die Datenverarbeitung gesetzlich erlaubt ist oder wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben.
Sollen Sie in die Datenverarbeitung einwilligen, lassen Sie sich zuvor detailliert darüber informieren zu welchem Zweck und wie Ihre Daten verarbeitet werden. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn Sie sie freiwillig abgeben. Außerdem muss die Einwilligung grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Die Einwilligung darf auch nicht im "Kleingedruckten" versteckt sein, sondern muss sich davon deutlich abheben. Man muss Sie von Anfang an darauf hinweisen, dass Sie die Einwilligung verweigern und später auch jederzeit widerrufen können.
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