Die Bundesagentur für Arbeit hat offenbar massive Datenschutz-Probleme bei einem neuen Computer-System. Nach einem Pressebericht sollen in der Datenbank Angaben von Erwerbslosen gespeichert werden, die sich auf Suchtkrankheiten und Schulden beziehen.
Es gebe massive Datenschutzbedenken bei einem Computersystem zur Betreuung von Arbeitslosen, das gerade bundesweit eingeführt wurde, schreibt die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Schreiben von Personalräten aus ganz Deutschland.
Diese hielten das System aus Datenschutzsicht für hochgefährlich. Es gebe "erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz", zitierte die "FR" aus einem Schreiben aus Hamburg. Es sollten Erwerbslosendaten gespeichert werden, die sich auf Suchtkrankheiten, Verschuldung, Wohnungsprobleme oder schwierige Familienverhältnisse bezögen.
Bundesweit könnten auf das Computersystem mit dem Namen 4-PM (Vier-Phasen-Modell) alle rund 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und der Arbeitsagenturen zugreifen, heißt es in dem Bericht. Der Berliner Hauptpersonalrat sieht demnach "das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt" und warnt seine Beschäftigten, sich nicht "einer Verletzung des Sozialgeheimnisses schuldig zu machen".
Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "FR": "Man hat uns erst informiert, als das System freigeschaltet werden sollte." Die späte Information sei inakzeptabel.
Schaar sagte dem Blatt: "Ich habe gedrängt, das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen." Die Arbeitsagentur habe das Programm aber dennoch gestartet, wenn auch mit einigen Einschränkungen."
Alleine dadurch sind aber die Bedenken nicht ausgeräumt", sagte Schaar. Es gebe weiter bundesweite Zugriffsmöglichkeiten, "die zweifelhaft sind". Eine Sprecherin der Bundesagentur bestätigte der "FR" auf Anfrage, es gebe "Mängel und Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten". Jetzt werde bei laufendem Betrieb an Verbesserungen gearbeitet.